Wie ist „eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb" nach § 832 BGB zu verstehen?

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Eingerichterter und ausgeübter Gewerbebetrieb nach § 832 BGB,

Wie ist „eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb" nach § 832 BGB zu verstehen?

Bezüglich der Norm § 823 BGB hat sich eine spezielle Fallgruppe herausgebildet, die im Gesetz nicht definiert ist aber von der Rechtsprechung anerkannt wurde nämlich das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.

Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb - bedeutet eigentlich alles was die Gesamtheit dieses Betriebes umfasst. In erster Linie gehören dazu die Betriebsräume und Betriebsgebäude, Gründtücke, aber auch Ausstattung, Maschinen und Teile. Mit der Zeit wurden auch von er Rechtsprechung solche Eigenschaften darunter qualifiziert wie z.B.: Kundenportfolio und Kundenstamm, Tätigkeitskreis, Image und Erscheinungsform.