Was ist Erklärungsirrtum und Inhaltsirrtum ? ( § 119 BGB)
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Was ist Erklärungsirrtum und Inhaltsirrtum ?
Der Erklärungsirrtum ist im § 119 I, 2 Alternative BGB aufgelistet. Beim Erklärungsirrtum handelt es sich um reines Verschreiben, und Versprechen. Jemand will 200 Bildschirme bestellen schreibt aber auf dem Bestellschein aus versehen 2000 und selbst bemerkt es gar nicht. Der Geschäftsführer teilt seiner Sekretärin mit dass er den Bestellschein schicken möchte meint aber er will es unbedingt vernichten.
Kurz gesagt beim Erklärungsirrtum stimmt das gewollte und das wie es erklärt wird nicht überein.
Der Inhaltsirrtum ...
Der Inhaltsirrtum ist dagegen im §119 I 1 Alternative BGB angesprochen. Ein Inhaltsirrtum liegt vor denn jemand etwas erklärt und das auch will aber er irrt sich über die Bedeutung dessen was er erklärt. Das ist genau so wie im, hier schon mal beschriebenem Fall, über Cogniac und Weinbrand. Der Student bestellt Cogniac und ohne dabei zu wissen, dass Cogniac ein origineller Weinbrand aus Frankreich ist und auch dem entsprechend teurer ist als herkömmlicher Weinbrand. Er dachte, dass Cogniac ein ganz normaler billiger Weinbrand wäre.
Es gibt aber noch weitere Irrtümer im BGB und zwar:
- § 119 II BGB Eigenschaftsirrtum
- § 120 BGB Irrtum wegen der falschen Übermittlung,
- § 123 BGB Irrtum wegen der arglistigen Täuschung oder Drohung
Und hier noch mal kurz zum Wiederholen: Insgesamt 5 Irrtümer:
- § 119 I 1 Alt. BGB - Inhaltsirrtum
- § 119 I 2 Alt. BGB - Erklärungsirrtum
- § 119 II BGB - Eigenschaftsirrtum
- § 120 BGB falsche Übermittlung
- § 123 BGB arglistige Täuschung oder Drohung.