Worin besteht der Unterschied zwischen einer aufschiebenden und einer auflösenden Bedingung?

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auflösende Bedingung, aufschiebende Bedingung, § 158 BGB, Zivilrecht, Jura

Die auflösende und aufschiebende Bedingung werden oft verwechselt. Hier eine einfache Übersicht um sich die unterschiede besser merken zu können.

Die Einzelheiten die die aufschiebende und auflösende Bedingung regeln befinden sich im § 158 BGB. Die Aufschiebende Bedingung „hemmt“ die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts so lange bis die Bedingung nicht eintritt. Diese Regel wird oft beim Ratenkauf verwendet. Das Eigentum geht in solchen Fällen erst mit der Zahlung der letzten Rate über.


Die auflösende Bedingung ist im Absatz 2 des § 158 geregelt. Hier ist es ein bisschen umgekehrt: in dem Moment wo die Bedingung eintritt, endigt die Wirkung des Rechtsgeschäfts. Ein Beispiel für die auflösende Bedingung wäre also: die Vereinbarung der Eltern der Braut mit dem Schneider: „ sollte die Hochzeit unserer Tochter ausfallen, dann wollen wir das Brautkleid nicht mehr haben“.


Für 0die Jura Übungen, oder Arbeitsgemeinschaften sollte man unbedingt die aufschiebende Bedingung beachten. Diese Konstellation eignet sich hervorragend für Fälle in denen auch Anwartschaftsrecht, Abstraktionsprinzip und Trennungsprinzip geprüft werden.