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Was ist ein Agenturgeschäft, Definition?

Ein Agenturgeschäft liegt vor, wenn jemand Waren Dritter nur vermittelt statt selbst verkauft – z. B. der Autohändler. Definition und Bedeutung für die Haftung (§ 475 BGB).

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Ein Agenturgeschäft liegt vor, wenn eine Partei Gegenstände eines Dritten veräußert und dabei lediglich als Vermittler auftritt – nicht als Verkäufer im eigenen Namen.

Definition: Was ist ein Agenturgeschäft?

Der Klassiker ist der Autohändler, der Gebrauchtwagen seiner Kunden verkauft. Er kauft das Fahrzeug nicht selbst an, sondern vermittelt nur den Verkauf zwischen dem privaten Verkäufer und dem Käufer.

Warum ist das relevant? – Die Haftungsfrage

Das Agenturgeschäft wird vor allem bei der Frage der Dritthaftung bedeutsam. Würde der Autohändler nicht als Vermittler, sondern als Verkäufer auftreten, müsste er nach den Regeln des Verbrauchsgüterkaufs (§ 475 BGB) für Mängel haften. Genau das ist der Hauptgrund, warum viele Händler bewusst als Vermittler und nicht als Unternehmer handeln. Das Konstrukt erinnert ökonomisch an die Prinzipal-Agent-Beziehung.

Zusammenfassung und Lerntipp

Auf den Punkt: Beim Agenturgeschäft vermittelt eine Partei nur den Verkauf fremder Güter (z. B. Autohändler) – meist, um der Mängelhaftung nach § 475 BGB zu entgehen.

Lerntipp: Das Autohändler-Beispiel ist die perfekte Eselsbrücke für die abstrakte Definition – verankere es bildhaft mit der Mnemotechnik.