Definition Aufklärung-, Anzeige-, Warn-, und Beratungspflichten
Aufklärung-, Anzeige-, Warn-, und Beratungspflichten bilden eine weitere Gruppe der Vertragsbegleitenden Nebenpflichten. Sie sind sogar wichtiger als
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Aufklärung-, Anzeige-, Warn-, und Beratungspflichten bilden eine weitere Gruppe der Vertragsbegleitenden Nebenpflichten. Sie sind sogar wichtiger als die Fallgruppe der Die Schutz-, Fürsoge- und Obhutspflichten. Eine Spezielle Definition dieser Pflichten gibt es nicht, sie sind Fallabhängig.
Die Aufklärungspflicht des Vertragspartners entsteht aus dem Grund, dass bei einem Vertrag (beispielsweise Kaufvertrag, oder Mietvertrag) der Verkäufer oder der Vermieter über vollständige Informationen über das Kaufgegenstand (Mietraum) verfügt. Beim Autokauf ist also der Verkäufer verpflichten den Käufer darauf hinzuweisen, dass das verkaufte Fahrzeug ein Unfallfahrzeug ist. Denn diese Tatsache ist erheblich für die Kaufentscheidung.
Die Kommentare sprechen hier von der sog. „Überlegenden Sachkunde" über die der Verkäufer verfügt.
Karteikarte Aufklärung-, Anzeige-, Warn-, und Beratungspflichten
Thema: Rücksichtnahmepflichten nach $ 241 II BGB.