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24. Mai 2009

Definition von Schutz- Fürsorge und Obhutspflichten

Die Schutz-, Fürsoge- und Obhutspflichten entstehen bei jedem Schuldverhältnis und folgen aus dem § 241 II BGB. Dabei handelt es sich um vertragsbegl

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Die Schutz-, Fürsoge- und Obhutspflichten entstehen bei jedem Schuldverhältnis und folgen aus dem § 241 II BGB. Dabei handelt es sich um vertragsbegleitende Nebenpflichten die Rechtsgüter der Vertragsparteien schützen sollen. Die Definition dieser Pflichten wird aus den Umständen des Falles...

Die Schutz-, Fürsoge- und Obhutspflichten entstehen bei jedem Schuldverhältnis und folgen aus dem § 241 II BGB. Dabei handelt es sich um vertragsbegleitende Nebenpflichten die Rechtsgüter der Vertragsparteien schützen sollen. Die Definition dieser Pflichten wird aus den Umständen des Falles gebildet.

Schutzpflichten, Fürsorgepflichten und Obhutspflichten bilden eine anerkannte Fallgruppe der Rücksichtnahmepflichten nach § 241 II BGB. Der Grund für ihre Entstehung ist: sobald eine Partei mit einer anderen eine Sonderverbindung (Schuldverhältnis) angeht, automatisch hat sie einen Einwirkungsmöglichkeit in die Rechtsgüter und Rechtssphäre der anderen Vertragspartei.

Durch diese Pflichten wird das Vertrauen der Vertragsbeteiligten in gegenseitige Interessen unterstützt.

Karteikarte: Definition von Schutz- Fürsorge und Obhutspflichten
Thema: Rücksichtnahmepflichten nach $ 241 II BGB.