man wird unterstütz wenn die schule "unzumutbar entfernt" vom eigenen zu hause ist

Veröffentlicht am: in der Kategorie: Studium

hast mir da schonmal weitergeholfen, was i nur noch nich verstehe...du sagtest :Wenn Du an 3 Tagen länger als 2 Stunden Fahrtzeit hast, klappt es: heißt das 2 stunden pro fahrt oder am tag...also i fahre täglich 3 stunden also 1,5 hin und 1,5 zurück...heißt das i würde mehr bafög bekommen???

ich hoffe, mir kann hier jmd helfen...es heißt immer man wird unterstütz wenn die schule "unzumutbar entfernt" vom eigenen zu hause ist...wer kann dieses unzumutbar definieren?
i habe am tag eine fahrtzeit von 3 stunden, also hin 1,5 stunden und zurück nochmal...für mich is es unzumutbar *lach* ich muss 5.20 aufstehen und bin meist erst halb 16.30 zu hause...dann noch lernen ,is echt scheiße...
zu meiner situation: ich mache eine schulische ausbildung und bekomme bis jetzt das schülerbafög für zuhause wohnende...es gibt keine ausbildungsvergütung...nun will ich aber mit na freundin in ne wg ziehen, wir haben alles durchgerechnet, wenn i das bafög bekommen würde, was einem nicht zu hause wohnenden zu steht könnte i mir das alles leisten...aber i kann ja nun kein mietvertrag unterschreiben ohne zu wissen wie viel i bekomme...aber i kann auch keinen neuen bafögantrag stellen ohne mietvertrag...
also wer kann mir sagen wie lang die fahrtzeit sein muss, dass sie als unzumutbar gilt?

Also 2006 war es noch folgendermaßen üblich: Du musst an mindestens (!) drei Tagen in der Woche einen Hin- und Rückweg von mindestens zwei Stunden haben - da du täglich drei Stunden fährst, hast du dieses Minimum schon erreicht.
Ob es mehr BAföG-Geld gibt, weil du mehr fahren musst, weiß ich leider nicht.

Aber wie gesagt: Ein Anruf bei der unten schon erwähnten BAföG-Hotline kann nicht schaden. Würde da zur Absicherung, ob meine Antworten richtig sind, lieber mal anrufen - ändert sich ja doch oft was in dieser Bürokratie. :)

ABER, hier ein kleiner Auszug zu Schüler-BAföG:
"SchülerInnen-BAföG für weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen sowie für Fach(ober)schulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt und die keinen berufsqualifizierenden Abschluss bieten, gibt es nur dann, wenn nicht bei den Eltern gewohnt werden kann, weil von deren Wohnung die Schule nicht in zumutbarer Zeit erreichbar ist ODER wenn Du schon verheiratet bist / warst oder Kinder hast und mit diesen zusammenlebst."

Es wäre also unsinnig, wenn du einen eigenen Haushalt führst und dann immer noch einen unzumutbaren Weg zur Schule hast, verstehst du? Ich glaube nicht, dass der Antrag dann angenommen werde würde - aber telefoniere lieber mal mit der Hotline.

-also i bekomme mehr geld...wegen umzumutbarem weg und so^^du hattest recht mit den 2 stunden^^
i ziehe jetz näher zur schule und so