Muss Bafög zurückzahlen wegen abgebrochenem Studium und Exmatrikulation

Veröffentlicht am: in der Kategorie: Studium

Bafögamt will von mir Nachweis von Anwesenheit in Vorlesungen weil ich exmatriluliert wurde und das Studium abgebrochen habe.

ich habe jetzt nach dem 1. Semester das Studium abgebrochen und mich ordnugnsgemäß exmatrikuliert. Allerdings war ich nur ganz am Anfang ein paar Male in den Vorlesungen, da ich nie wirklich studieren wollte. Während des Semesters habe ich BAföG bekommen und jetzt wollen die vom Amt natürlich wissen, wie lange ich tatsächlich in Vorlesungen war und ich schätze mal evtl. das Geld wiederhaben
Kann mir jemand weiterhelfen und sagen, ob die Sachbearbeiter nachforschen (dürfen), wie lange ich wirklich an der Uni war?

- Ich würde einfach sagen, dass Du bis zum Ende des Semesters die Vorlesungen besucht hast. Kann ja eigentlich keiner nachprüfen. Das endgültige Datum steht ja dann auf der Exmatrikulation

- es kann natürlich auch sein, dass das BAföG-Amt überprüfen möchte, ob du wirklich das 1. Semester zu Ende studiert hast (könnte evtl. ein Vorteil für dich sein)!

Falls du ein neues Studium beginnen möchtest, könnte es von Vorteil sein, wenn nachgewiesen ist, das du das Semester nicht bis zum Ende studiert hast, weil es dir dann nicht von der neuen Förderungshöchstdauer des nächsten Studiums abgerechnet wird. Wenn du schon ein komplettes Semester studiert hast, und fängst das nächste Studium an, würdest du beim nächsten Studium das letzte Semester nur noch als Bankdarlehen gewährt bekommen, da du ein Semester ja schon "verdaddelt" hast.

Um ein unvollständiges Semester nachzuweisen, wäre es aber sinnvoller gewesen, sich schon vor Semesterende exmatrikulieren zu lassen.