Vorausleistungsantrag nach § 36 BAföG

Veröffentlicht am: in der Kategorie: Studium

warscheinlicht geht es Dir ähnlich wie mir, ist dein Vater evtl auch selbst ständig? Nach dem das BAfögamt, errechnet hatte war er zahlen mußte, und ich dann den Antrag auf Unterhaltsvorlesitung gestellt, habe wurde der natürlich nochmal von denen angeschrieben, und auf einmal hatte er nix mehr, wie auch immer. und ich wäre ja eh alt genug um auf eigenen beinen zustehen.

Hat vielleicht schon mal jemand von Euch einen Antrag auf Vorrausleistung gestellt? Also es ist so, dass das angerechnete Einkommen meines Vaters von 260€, für dieses Jahr um 174€ angehoben wurde, so dass seine Leistung an mich nun 434€ beträgt. Er ignoriert das aber einfach und zahlt weiterhin nur den Betrag von 260€ an mich.
Nun möchte ich gerne ein Antrag auf Vorrausleistung stellen, da ich auf das Geld natürlich dringend angewiesen bin.

Wie läuft das ab? Gibt es noch andere/zusätzliche Mittel und Wege ihn dazu zu bringen, die Leistung zu zahlen? Ist oder war jemand hier vielleicht in der gleichen Situation und kann mir Tipps geben?
Ich habe auch schon überlegt, zum Rechtsanwalt zu gehen, aber der will ja auch bezahlt werden. Ich weiß einfach nicht weiter.
Mein Vater reagiert auf keinen Brief von mir.

-Habe dasselbe Problem jedes Jahr. An sich muss das Bafögamt drum kümmern, aber das
kann man ja meist leider vergessen. Ich bin zu nem Rechtsanwalt gegangen, das kann
ich dir nur empfehlen. Geh aber vorher zum Amtsgericht und lass dir dort nen Antrag
auf Beratungshilfe geben und sag denen, dass dein Vater den angegebenen Betrag nicht
zahlt (am besten persönlich). Wenn dieser Antrag bewilligt wurde, dann werden die
Anwaltskosten übernommen. Dann kannste mit dem Anwalt alles durchkloppen. Ich
drück dir die Daumen.

Mein Vater ignoriert alle Briefe und zahlt gar nichts.
Also weißt du, wo ich mich demnächst hinbegeben werde...

-Das Amtsgericht hat mir den Antrag sogar per Post zugeschickt.
Man muss allerdings allerhand Belege anfügen, um denen zu beweisen, dass man auch "arm genug" ist, um würdig zu sein, die Beratungsbeihilfe zu bekommen.
Folgendes musst du (zumindest in Jena) nachweisen (was zutrifft).
(Evtl. ist das ja in Münster ähnlich)...

- Einkommen
- Miete
- Wohngeld
- Kontoauszug bei Miete oder Mietvertrag
- Studienbescheinigung
- Bewilligungsbescheide
- Lebensversicherung / Unfallversicherung
- Aufwendungen bei Krankheit oder Körperbehinderung
- Unterhaltslasten
- Schuldentilgung

Falls du ne Rechtsschutzversicherung hast, tritt die für diesen Fall nicht ein.

Alles schön in Kopie anfügen und lieber 3x mehr nachfragen.
Ich hab auch schon ein "das hätten Sie uns ja eher mal sagen können" hundert mal gehört...

-Nochmals danke für so Deine Mühe und die vielen Infos.
Ich habe ein nettes Schreiben des Rechtsanwaltes meines Vaters bekommen, über den Inhalt möchte ich jetzt nicht ausholen, das würde den wirklich den Rahmen hier sprengen, ...ich sag mal so...: "mir fehlen die Worte"!
Ich habe jetzt Montag einen Termin mit einer Rechtsanwältin!
Drück mir die Daumen!