Wieviel Mietzuschuss für Studenten auch ohne Anspruch auf Bafög gewährt wird

Veröffentlicht am: in der Kategorie: Studium

Laut Gesetz kann gem. BAföG nur max. 197 € berücksichtigt werden. Was du dafür für eine Wohnung bekommst bleibt dein privates Vergnügen. Die 197 € sind deshalb angesetzt, da es sich um Ausbildungsförderung handelt und nicht um Wohnraumfinanzierung und ein Zimmer im Studentenwohnheim kostet eben meistens so um die 200... Ist im BAföG so geregelt. Kann man nix machen!

Kennt sich jemand damit aus wann wieviel Mietzuschuss gewährt wird? Hängt das davon ab ob man elternunabhängiges BaföG kriegt oder liegt das einzig und allein an der Höhe der Miete? Bei mir wurde vergessen die Miete zu berechnen für die Monate Sep. Okt. Nov. Nun ziehe ich ab Dezember in eine eigene Wohnun, die dementsprechend teurer ist, als das WG- Leben. Das kann ich doch machen, oder können die dann sagen ich hätte ja in der WG wohnen bleiben können?
Kompliziert.... ich weiß :-)

dass du erst dann, wenn die Miete mindestens 130,- kostet, überhaupt den Mietzuschuss erhältst. Das sind dann maximal 64,-€... Und doch, dass wird auf dem Bafögamt Zuschuss genannt....

Hat mir grade eben erst meine Bearbeiterin erklärt....
Es könnte sein, dass es auch an den Mietspiegel angepasst wird, je nach dem, in welcher Stadt du wohnst.

Meine Miete beträgt 190,13€ und ich bekomme 64,-€.

Auf jeden Fall ist es an einen Mindestbetrag gebunden..
Es gibt doch in jeder Miete Nebenkosten... Meine Miete z.B.: insgesamt (2 Pers)
380,25, davon 130,00 € Nebenkostenpauschale. Du bezahlst doch nie nur den puren
Wohnraum, sondern immer auch eine Pauschale für Müll, Heizung und Warmwasser, Hausmeister (wenn vorhanden) etc.

Im Westen sind die Mieten entsprechend höher, deshalb kann ich mir nicht vorstellen,
dass die da den selben Bafögsatz bekommen wie ich... Da kostet ja ne Einraumwohnung
genausoviel wie meine ....Daher, örtlicher Mietspiegel....

Übrigens ist z.B.: Strom nicht in den Nebenkosten inbegriffen, den bezahlt man immer direkt an die Stadtwerke, bzw. Anbieter... Das war bei meinen letzten 6 Wohnungen so und wird auch weiterhin so sein.....

-Studierende, die ihren BAföG-Anspruch endgültig verloren haben

Habt Ihr keinen BAföG-Anspruch mehr (das ist dann der Fall, wenn Ihr die Regelstudienzeit um mehr als 2 Semester überschritten habt oder bei Fachwechseln, die im Sinne des BAföG-Gesetzes nicht notwendig waren - oder wenn schon zu viele BAföG-förderungsfähige Ausbildung gemacht wurden), so könnt Ihr Wohngeld erhalten.

Wer nur der Höhe nach kein BAföG erhält (wegen Einkommen der Eltern oder eigenem Einkommen oder Vermögen), hat jedoch als StudierendeR kein Wohngeld-Anspruch. "