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9. Mai 2009

Was ist die Definition von Außenvollmacht im Zivilrecht?

Die Definition der Außenvollmacht ergibt sich, ähnlich wie auch die Definition der Innenvollmacht aus dem § 167 I, 2. Fall BGB. Beim Prüfen der Außen

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Die Definition der Außenvollmacht ergibt sich, ähnlich wie auch die Definition der Innenvollmacht aus dem § 167 I, 2. Fall BGB. Beim Prüfen der Außenvollmacht, darf man auch nicht vergessen, dass das Wort Vollmacht selbst im § 166 II, S....

Die Definition der Außenvollmacht ergibt sich, ähnlich wie auch die Definition der Innenvollmacht aus dem § 167 I, 2. Fall BGB. Beim Prüfen der Außenvollmacht, darf man auch nicht vergessen, dass das Wort Vollmacht selbst im § 166 II, S. 1. BGB definiert ist.
Bei Außen Vollmacht wird der Bevollmächtigte von von der Erteilung keine Kenntnis erlangen, da diese dem Drittem mitgeteilt wird. Daher auch der Name: Außenvollmacht.

Im Prinzip muss der Bevollmächtigte der Vollmacht nicht annehmen, da die Erteilung der Vollmacht nur einseitig erfolgen kann. Im Gesetzt gibt es keine Hinweise dazu, aber in der Rechtsprechung beobachtet man einen Trend, der auf ein Recht zur Zurückweisung der Vollmacht deutet. Dieses Zurückweisungsrecht soll den Bevollmächtigten dienen, dass er nicht bevollmächtigt wird, wenn er das tatsächlich nicht will.

Mit einer Vollmacht sind nämlich auch Konsequenzen gebunden. Wenn eine Person dies von einem Dritten nicht erteilt bekommen möchte, soll sie auch dazu das Recht haben.


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Thema: Außenvollmacht im Zivilrecht, Definition
Karteikarte: Privatrecht.