Was ist die Definition von Innenvollmacht im Zivilrecht, ?
Die Definition der Innenvollmacht ergibt sich aus dem § 167 I, 1. Fall. Die Vollmacht selbst wird im § 166 II, S.1. als eine durch das Rechtsgeschäf
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Die Definition der Innenvollmacht ergibt sich aus dem § 167 I, 1. Fall. Die Vollmacht selbst wird im § 166 II, S.1. als eine durch das Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht definiert.
Die Innenvollmacht ist von der Außenvollmacht und von der nach außen mitgeteilten Innenvollmacht zu unterscheiden. Bei der Innenvollmacht nach § 167 I, 1. Fall wird der Bevollmächtigende darüber aufgeklärt, dass er nun über eine Vollmacht verfügt und bestimmte Geschäfte für den Geschäftsherrn erledigen soll.
Thema: Innenvollmacht
Karteikarte: Zivilrecht / Privatrecht.