EU-Entgelttransparenz nutzen
Anleitung: Wie fordere ich rechtssicher Auskunft über die Gehälter meiner Kollegen in vergleichbaren Positionen ein?
Projekt-Plan
Stelle fest, ob dein Betrieb mehr als 200 Beschäftigte hat. Dies ist die aktuelle Schwelle für den individuellen Auskunftsanspruch in Deutschland (§ 12 EntgTranspG).
- Beachte: Ab Juni 2026 sinken die Schwellenwerte durch die EU-Richtlinie 2023/970 drastisch (bis zu 100 Mitarbeiter für Berichte), aber der Auskunftsanspruch wird für fast alle gestärkt.
- Zähle alle Arbeitnehmer inklusive Teilzeitkräfte und Befristete mit. Erledigt, wenn: Die Mitarbeiterzahl verifiziert und die rechtliche Grundlage bestätigt ist.
Wähle Kollegen aus, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Nutze dafür die Kriterien aus Art. 4 der EU-Richtlinie 2023/970:
- Kompetenzen: Ausbildung, Berufserfahrung, soziale Kompetenzen.
- Belastungen: Psychische oder physische Anforderungen.
- Verantwortung: Personalverantwortung, Budgetverantwortung oder Verantwortung für Betriebsmittel.
- Arbeitsbedingungen: Arbeitsumgebung, Schichtarbeit. Erledigt, wenn: Eine Liste mit 3-5 konkreten Jobtiteln/Positionen als Vergleichsgruppe schriftlich fixiert ist.
Listet alle Bestandteile deines Gehalts auf, um sie später vergleichen zu können:
- Bruttogrundgehalt.
- Variable Bestandteile (Boni, Provisionen).
- Sachbezüge (Dienstwagen, Jobticket).
- Erschwerniszulagen oder Überstundenpauschalen. Erledigt, wenn: Eine Excel-Tabelle mit der Jahressumme aller Gehaltsbestandteile vorliegt.
Erstelle ein Schreiben an den Betriebsrat (falls vorhanden) oder die Personalabteilung. Nutze folgende Formulierungen:
- 'Hiermit mache ich meinen Auskunftsanspruch gemäß § 10 Abs. 1 EntgTranspG geltend.'
- 'Ich bitte um Auskunft über das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt sowie bis zu zwei weitere Entgeltbestandteile (z.B. Bonus) der von mir benannten Vergleichsgruppe.'
- 'Bitte geben Sie den Median sowie das arithmetische Mittel an, aufgeschlüsselt nach Geschlecht (gemäß EU-Richtlinie 2023/970 Art. 9).' Erledigt, wenn: Das fertige Dokument (PDF oder Brief) unterschriftsreif vorliegt.
Sende das Schreiben per Einschreiben oder gib es gegen Empfangsbestätigung ab.
- Weise explizit auf die gesetzliche Antwortfrist von drei Monaten hin (§ 15 Abs. 3 EntgTranspG).
- Terminiere den Fristablauf in deinem Kalender. Erledigt, wenn: Die Versandbestätigung vorliegt und der Kalendertermin für den [HEUTE + 90 TAGE] gesetzt ist.
Sobald die Daten vorliegen, vergleiche dein Gehalt mit dem mitgeteilten Median der Kollegen des anderen Geschlechts.
- Liegt dein Gehalt unter dem Median?
- Hat der Arbeitgeber die Kriterien der Entgeltfindung (Eingruppierung) offengelegt?
- Beachte: Ein Unterschied von mehr als 5 % gilt laut EU-Richtlinie als kritisch und muss vom Arbeitgeber sachlich gerechtfertigt werden. Erledigt, wenn: Die Differenz in Prozent berechnet und dokumentiert ist.
Falls eine ungerechtfertigte Differenz besteht, schreibe eine formale Aufforderung zur Gehaltsanpassung.
- Berufe dich auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21): Verhandlungsgeschick ist kein Grund für ungleiche Bezahlung.
- Fordere die rückwirkende Differenzzahlung für mindestens die letzten 3 Jahre (Verjährungsfrist).
- Erwähne die Beweislastumkehr: Der Arbeitgeber muss beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Erledigt, wenn: Das Forderungsschreiben an die Geschäftsleitung versendet wurde.