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Fahrrad-Leasing (Jobrad) kündigen

K
von @Krzysztof
Karriere & Beruf

Was passiert mit meinem Leasing-Rad bei einem Jobwechsel und wie löse ich den Vertrag vorzeitig auf?

Projekt-Plan

11 Aufgaben
1.

Lies deinen Überlassungsvertrag, den du mit deinem aktuellen Arbeitgeber geschlossen hast. Suche gezielt nach dem Abschnitt 'Beendigung des Arbeitsverhältnisses'.

  • Prüfe, ob eine Kaufverpflichtung besteht oder ob eine Rückgabeoption vorgesehen ist.
  • Notiere dir die Fristen für die Meldung des Jobwechsels an den Leasinggeber. Erledigt, wenn: Du die spezifischen Bedingungen für deinen Vertrag (z.B. JobRad, BusinessBike oder Lease-a-bike) schriftlich vorliegen hast.
2.

Nutze deine Zugangsdaten für das jeweilige Portal (z.B. mein.jobrad.org, BusinessBike Portal oder Lease-a-bike Portal).

  • Überprüfe den aktuellen Status deines Vertrags.
  • Suche nach der Funktion 'Störfall melden' oder 'Arbeitgeberwechsel'. Erledigt, wenn: Du Zugriff auf dein Dashboard hast und die Vertragsnummer bereitliegt.
3.

Kontaktiere die HR-Abteilung deines neuen Arbeitgebers.

  • Frage konkret: 'Arbeiten Sie mit [Name deines aktuellen Anbieters] zusammen?'.
  • Falls ja: Frage nach der Bevollmächtigten-E-Mail für den Umschreibungsprozess.
  • Falls nein: Kläre, ob sie bereit sind, einen neuen Rahmenvertrag mit deinem Anbieter abzuschließen (unwahrscheinlich, aber möglich). Erledigt, wenn: Du weißt, ob eine Vertragsübernahme technisch möglich ist.
4.

Nutze die Funktion im Portal oder kontaktiere den Support (z.B. support@jobrad.org), um ein vorzeitiges Kaufangebot anzufordern.

  • Gib dein geplantes Austrittsdatum an.
  • Das Angebot enthält i.d.R. die Summe der restlichen Nettoraten plus den Restwert (oft ca. 18% des UVP) zzgl. MwSt. Erledigt, wenn: Dir ein PDF mit dem exakten Euro-Betrag für den Kauf des Rades vorliegt.
5.

Vergleiche die drei Optionen:

  1. Übernahme: Keine Einmalkosten, Raten laufen weiter (Steuervorteil bleibt).
  2. Kauf: Einmalzahlung (Ablöseangebot), Rad gehört dir privat (kein Steuervorteil mehr).
  3. Rückgabe: Oft fallen Schadenersatzgebühren für entgangene Leasingraten an (außer bei BusinessBike-Verträgen ab 2023, die oft kostenfrei rückgabefähig sind). Erledigt, wenn: Du eine Entscheidung basierend auf den realen Zahlen getroffen hast.
6.

Sende eine formale Nachricht an deine Personalabteilung.

  • Teile mit, ob du das Rad kaufen, übernehmen oder zurückgeben möchtest.
  • Fordere die Freigabe im Leasing-Portal durch den Arbeitgeber an, da dieser der offizielle Leasingnehmer ist. Erledigt, wenn: Die HR-Abteilung den Prozess im Portal (z.B. JobRad 'Störfallmeldung') angestoßen hat.
7.

Gib im Portal die Kontaktdaten deines neuen Arbeitgebers ein.

  • Der Leasinggeber sendet nun die Vertragsunterlagen an den neuen AG.
  • Dieser muss die Bonitätsprüfung durchlaufen und digital unterzeichnen. Erledigt, wenn: Der neue Arbeitgeber den Übernahmevertrag digital signiert hat.
8.

Nach Annahme des Kaufangebots erhältst du eine Rechnung.

  • Überweise den Betrag innerhalb der Frist (meist 7-14 Tage).
  • Bewahre den Eigentumsnachweis gut auf. Erledigt, wenn: Die Zahlung bestätigt wurde und du die Rechnung als Beleg hast.
9.

Falls du das Rad zurückgibst:

  • Vereinbare einen Termin mit einem Partnerhändler oder beauftrage die Abholung über das Portal.
  • Erstelle ein Übergabeprotokoll und fotografiere den Zustand des Rades (Vermeidung von Nachforderungen). Erledigt, wenn: Das Rad offiziell übergeben wurde und du eine Quittung hast.
10.

Prüfe deine finale Abrechnung beim alten Arbeitgeber.

  • Stelle sicher, dass keine Leasingraten mehr abgezogen werden, die über dein Austrittsdatum hinausgehen.
  • Falls ein Kauf über die Gehaltsabrechnung abgewickelt wurde, prüfe die korrekte Verrechnung des geldwerten Vorteils. Erledigt, wenn: Die Abrechnung korrekt ist und keine offenen Posten bestehen.
11.

Sobald das Rad in dein Privateigentum übergeht, erlischt die Leasing-Vollkaskoversicherung.

  • Kontaktiere deine Hausratversicherung oder wähle einen Spezialanbieter wie Heldental oder Ammerländer.
  • Achte auf Diebstahl- und Verschleißschutz. Erledigt, wenn: Du eine Bestätigung über den Versicherungsschutz hast.
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