Öffentliches Projekt

Führerschein auf einen Neuen umtauschen

K
von @Krzysztof
Mobilität & Auto

Mein Führerschein wurde 2005 Ausgestellt und ich möchte ihn vor dem Fristablauf auf den neuen umtauschen.

Projekt-Plan

6 Aufgaben
1.

Dein Führerschein wurde 2005 ausgestellt. Für Kartenführerscheine, die zwischen 2005 und 2007 ausgestellt wurden, ist die Frist für den Umtausch der 19. Januar 2028. Es ist ratsam, den Umtausch rechtzeitig vor diesem Datum zu planen, um Wartezeiten zu vermeiden. Erledigt, wenn: Die persönliche Umtauschfrist (19. Januar 2028) ist bekannt und im Kalender vermerkt.

2.

Lege deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass und deinen aktuellen Führerschein (ausgestellt 2005) bereit. Diese Dokumente sind zwingend für den Umtausch erforderlich. Eine Karteikartenabschrift ist für deinen 2005 ausgestellten Kartenführerschein in der Regel nicht notwendig, es sei denn, die ausstellende Behörde ist eine andere und die Daten können nicht direkt abgerufen werden. Erledigt, wenn: Gültiger Personalausweis/Reisepass und der alte Führerschein physisch vorliegen.

3.

Besorge ein aktuelles biometrisches Passbild (Größe 35 x 45 mm), das den offiziellen deutschen Anforderungen entspricht (frontal, ohne Kopfbedeckung, neutraler Gesichtsausdruck, heller Hintergrund). Achte darauf, dass das Bild nicht älter als ein Jahr ist. Erledigt, wenn: Ein den Anforderungen entsprechendes biometrisches Passbild vorliegt.

4.

Kontaktiere die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Altenkirchen (Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen (Westerwald)) telefonisch unter 02681/812325 oder per E-Mail an post@kreis-ak.de, um einen Termin für den Führerscheinumtausch zu vereinbaren. Eine Online-Terminbuchung ist derzeit nicht verfügbar. Erledigt, wenn: Ein verbindlicher Termin bei der Führerscheinstelle Altenkirchen bestätigt wurde.

5.

Begib dich zum vereinbarten Termin zur Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Altenkirchen. Bringe alle vorbereiteten Unterlagen (Personalausweis/Reisepass, alter Führerschein, biometrisches Passbild) mit. Die Gebühren für den Umtausch betragen in der Regel ca. 25-30 Euro. Du erhältst eine Bestätigung über den Antrag und gegebenenfalls einen vorläufigen Führerschein. Erledigt, wenn: Der Antrag auf Führerscheinumtausch erfolgreich gestellt und die Gebühr bezahlt wurde.

6.

Nach der Beantragung dauert die Ausstellung des neuen EU-Kartenführerscheins in der Regel bis zu vier Wochen. Du wirst benachrichtigt, sobald der neue Führerschein zur Abholung bereitliegt oder er wird dir direkt per Post zugestellt. Der neue Führerschein ist dann 15 Jahre gültig. Erledigt, wenn: Der neue EU-Kartenführerschein physisch vorliegt.

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