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GEMA-Abrechnung digital

A
von @Admin
Finanzen & Geld

Anleitung: Wie melde ich meine Live-Auftritte online korrekt an, um meine Tantiemen zu erhalten?

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Wichtiger Hinweis: Dies ist keine Finanz- oder Anlageberatung. Alle Inhalte dienen nur zu Informationszwecken. Nutzung auf eigenes Risiko.

Projekt-Plan

10 Aufgaben
1.

Warum: Ohne aktive Mitgliedschaft als Urheber (Komponist/Textdichter) und Zugang zum Online-Portal können keine Tantiemen für Live-Auftritte beansprucht werden.

Wie:

  • Logge dich unter online.gema.de ein.
  • Prüfe im Profil, ob deine Mitgliedsnummer (IP-Base-Nummer) hinterlegt ist.
  • Falls kein Zugang besteht: Registriere dich als 'Urheber' im Portal.

Erledigt, wenn: Das Dashboard des GEMA-Online-Portals erfolgreich geladen ist.

2.

Warum: Nur für Werke, die in der GEMA-Datenbank registriert sind, können Tantiemen ausgeschüttet werden. Unregistrierte Titel führen zu Fehlermeldungen bei der Setlist-Einreichung.

Wie:

  • Navigiere zu 'Services' -> 'Werke anmelden'.
  • Gib Titel, Komponisten und Textdichter an.
  • Nutze die 'Werksuche', um zu prüfen, ob ältere Titel bereits korrekt gelistet sind.

Erledigt, wenn: Alle Songs deines aktuellen Live-Programms in der GEMA-Repertoiresuche auffindbar sind.

3.

Warum: Für die Meldung benötigst du exakte Daten, um die Zuordnung durch die GEMA zu ermöglichen.

Wie:

  • Erstelle eine Tabelle (z.B. Excel oder Google Sheets).
  • Spalten: Datum, Name der Spielstätte (Venue), Ort, Name des Veranstalters.
  • Sammle Verträge oder E-Mails als Nachweis für die Gigs.

Erledigt, wenn: Eine vollständige Liste aller Auftritte des letzten Quartals/Jahres vorliegt.

4.

Warum: Seit 2025 nutzt die GEMA eine optimierte Upload-Funktion, die Titel automatisch erkennt. Eine saubere Datei spart manuelle Tipparbeit.

Wie:

  • Erstelle eine Liste mit: Titel, Komponist, Textdichter.
  • Speichere diese als PDF oder Excel-Datei ab.
  • Achte auf exakte Schreibweise wie in der Werkanmeldung.

Erledigt, wenn: Eine universelle Setlist-Datei für deine Gigs bereitliegt.

5.

Warum: Werden Musikfolgen zu spät eingereicht, verfällt der Anspruch auf die reguläre Ausschüttung.

Wie:

  • Setze eine Deadline auf den 31. März für alle Auftritte des Vorjahres (Ausschlussfrist).
  • Empfehlung: Melde Gigs immer innerhalb von 6 Wochen nach dem Auftritt für schnellere Bearbeitung.

Erledigt, wenn: Die Termine für 'GEMA-Meldung' im Kalender eingetragen sind.

6.

Warum: Dies ist das zentrale Tool für die Meldung von Live-Auftritten.

Wie:

  • Wähle im Online-Portal 'Meine Setlists' -> 'Setlist einreichen'.
  • Suche nach der Veranstaltung (oft haben Veranstalter diese bereits angelegt).
  • Falls nicht gefunden: Lege die Veranstaltung manuell mit den gesammelten Daten an.

Erledigt, wenn: Die Eingabemaske für den spezifischen Gig geöffnet ist.

7.

Warum: Die korrekte Verknüpfung der gespielten Songs mit der GEMA-Datenbank stellt die Zahlung sicher.

Wie:

  • Nutze die Upload-Funktion für deine vorbereitete PDF/Excel-Setlist.
  • Prüfe die automatischen Vorschläge der GEMA.
  • Bestätige die Titel per Klick auf das Plus-Symbol.

Erledigt, wenn: Alle gespielten Songs grün markiert und zugeordnet sind.

8.

Warum: Erst durch das Absenden wird der Prozess bei der GEMA angestoßen. Der Beleg dient als Nachweis bei Unstimmigkeiten.

Wie:

  • Klicke auf 'Einreichen' / 'Absenden'.
  • Lade die Sendebestätigung als PDF herunter.
  • Archiviere den Beleg in deinem Projektordner.

Erledigt, wenn: Die Bestätigungs-E-Mail der GEMA eingegangen ist.

9.

Warum: Live-Tantiemen (Sparte U) werden zu festen Terminen (meist Juni und November) ausgezahlt.

Wie:

  • Prüfe im Portal unter 'Meine Abrechnungen' die Details der Ausschüttung.
  • Vergleiche die aufgeführten Gigs mit deiner Veranstaltungsliste.

Erledigt, wenn: Die Abrechnung für den Zeitraum vorliegt und geprüft wurde.

10.

Warum: Manchmal werden Gigs übersehen oder falsch abgerechnet. Du hast ein Recht auf Nachbesserung.

Wie:

  • Nutze das Online-Formular 'Reklamation' im Portal.
  • Füge die Sendebestätigung der Musikfolge als Beweis bei.
  • Beachte die Reklamationsfrist (meist bis zum 1. März des Folgejahres nach der Ausschüttung).

Erledigt, wenn: Der Reklamationsantrag abgeschickt oder die Abrechnung als korrekt bestätigt ist.

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