Schenkung zu Lebzeiten
Wie verschenke ich 2026 Immobilien an meine Kinder, um die Erbschaftssteuer-Freibeträge optimal zu nutzen?
Wichtiger Hinweis: Dies ist keine Finanz- oder Anlageberatung. Alle Inhalte dienen nur zu Informationszwecken. Nutzung auf eigenes Risiko.
Projekt-Plan
Warum: Das Finanzamt nutzt Bodenrichtwerte als Basis für die Immobilienbewertung.
Wie:
- Besuche das Portal 'BORIS-D' oder das landesspezifische BORIS-System.
- Gib die Adresse und Flurstücksnummer der Immobilie ein.
- Notiere den Wert pro Quadratmeter zum Stichtag (geplant 2026).
Erledigt, wenn: Der aktuelle Bodenrichtwert für das Grundstück vorliegt.
Warum: Um zu wissen, ob der Wert den Freibetrag von 400.000 € pro Kind überschreitet.
Wie:
- Nutze bei Ein-/Zweifamilienhäusern das Vergleichswertverfahren (§ 183 BewG).
- Bei vermieteten Objekten wende das Ertragswertverfahren an (10 % Abschlag nach § 13d ErbStG möglich).
- Berücksichtige, dass die Werte seit dem Jahressteuergesetz 2022 oft 20-30 % über den alten Werten liegen.
Erledigt, wenn: Eine realistische Schätzung des steuerlichen Werts vorliegt.
Warum: Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden für den Freibetrag zusammengerechnet (§ 14 ErbStG).
Wie:
- Gehe alle notariellen Verträge und größeren Geldgeschenke an das Kind seit 2016 durch.
- Addiere diese Beträge zum aktuellen Immobilienwert.
- Prüfe, ob die Summe über 400.000 € (pro Elternteil) liegt.
Erledigt, wenn: Die Summe aller Schenkungen innerhalb der 10-Jahres-Frist bekannt ist.
Warum: Ein vorbehaltener Nießbrauch mindert den steuerpflichtigen Schenkungswert massiv.
Wie:
- Ermittle den Jahreswert (fiktive oder reale Netto-Kaltmiete).
- Suche den Kapitalwertfaktor (Vervielfältiger) in der BMF-Tabelle für 2026 (basierend auf Sterbetafel 2022/2024).
- Multipliziere Jahreswert x Faktor und ziehe das Ergebnis vom Immobilienwert ab.
Erledigt, wenn: Der Abzugsbetrag für den Nießbrauch berechnet wurde.
Warum: Um den Freibetrag des Ehepartners (500.000 €) zusätzlich zu nutzen.
Wie:
- Simuliere: Elternteil A schenkt Anteil an Elternteil B, dieser schenkt weiter an das Kind.
- Wichtig: Vermeide eine 'Durchgangsschenkung' ohne eigene Entscheidungsgewalt des Ehepartners (Gestaltungsmissbrauch).
- Plane eine logische Schamfrist oder eine echte Mitberechtigung ein.
Erledigt, wenn: Entschieden ist, ob direkt oder über den Ehepartner verschenkt wird.
Warum: Wenn der Finanzamtswert deutlich über dem Marktwert liegt, rettet dich ein Gutachten (§ 198 BewG).
Wie:
- Kontaktiere einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
- Lass den 'niedrigeren gemeinen Wert' feststellen.
- Das Finanzamt muss diesen Wert anerkennen, wenn das Gutachten methodisch korrekt ist.
Erledigt, wenn: Ein Gutachten vorliegt, das einen niedrigeren Wert als das Finanzamt ausweist.
Warum: Immobilienübertragungen bedürfen zwingend der notariellen Beurkundung (§ 311b BGB).
Wie:
- Übermittle dem Notar die Daten (Eigentümer, Kind, Objekt, Nießbrauch-Details).
- Integriere Rückforderungsklauseln (z.B. bei Insolvenz oder Vorversterben des Kindes).
- Lass dir den Entwurf vorab zur Prüfung zuschicken.
Erledigt, wenn: Der unterschriftsreife Vertragsentwurf vorliegt.
Warum: Erst die Unterschrift und die Auflassung machen die Schenkung rechtlich bindend.
Wie:
- Erscheine mit allen Beteiligten und gültigen Ausweisen beim Notar.
- Lass dir den Vertrag vorlesen und kläre letzte Detailfragen.
- Unterschreibe die Urkunde.
Erledigt, wenn: Die Schenkungsurkunde notariell beglaubigt ist.
Warum: Es besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht innerhalb von 3 Monaten (§ 30 ErbStG).
Wie:
- Sende eine formlose Anzeige an das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt.
- Gib Schenker, Beschenkten, Datum und Art des Gegenstands (Immobilie) an.
- Warte auf die Aufforderung zur Abgabe der Schenkungsteuererklärung.
Erledigt, wenn: Die Bestätigung der Anzeige oder die Aufforderung zur Erklärung vorliegt.
Warum: Erst mit der Eintragung im Grundbuch ist das Kind rechtlich Eigentümer.
Wie:
- Der Notar veranlasst die Eintragung nach Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- Prüfe nach ca. 4-8 Wochen den neuen Grundbuchauszug.
- Achte darauf, dass der Nießbrauch in Abteilung II korrekt eingetragen wurde.
Erledigt, wenn: Der aktuelle Grundbuchauszug das Kind als Eigentümer ausweist.