Schulgeld absetzen
Wie trage ich Privatschulkosten oder Nachhilfe in der Steuererklärung 2025/2026 korrekt ein?
Projekt-Plan
Stelle sicher, dass alle Rechnungen der Privatschule (z.B. Waldorf, Montessori, kirchliche Träger) vorliegen.
- Akzeptiert werden nur unbare Zahlungen (Kontoauszüge).
- Barzahlungen werden vom Finanzamt grundsätzlich abgelehnt.
- Die Schule muss in der EU/EWR liegen oder eine deutsche Auslandsschule sein. Erledigt, wenn: Alle Rechnungen und die dazugehörigen Bank-Auszüge chronologisch sortiert vorliegen.
Das Finanzamt erkennt nur das reine Schulgeld (Sach- und Personalkosten des Lehrbetriebs) an.
- Nicht absetzbar: Verpflegung (Essen), Beherbergung (Internat), Fahrtkosten, Schulbücher und Sportvereine.
- Bitte die Schule ggf. um eine Bescheinigung, die das reine Schulgeld separat ausweist, falls die Rechnung pauschal ist. Erledigt, wenn: Eine Liste mit den bereinigten Jahressummen pro Kind erstellt ist.
Nachhilfe ist nur absetzbar, wenn ein beruflich bedingter Umzug vorlag.
- Für Umzüge ab dem 01.03.2024 gilt ein Höchstbetrag von 1.286 € pro Kind.
- Die Notwendigkeit muss durch die Schule bestätigt werden (bei Bundeslandwechsel oft automatisch anerkannt). Erledigt, wenn: Die Umzugsdaten und Nachhilferechnungen gegen die gesetzliche Pauschale von 1.286 € geprüft wurden.
Sollte eine Lernschwäche vorliegen, ist Nachhilfe als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) absetzbar.
- Zwingend erforderlich: Ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, die vor Beginn der Nachhilfe ausgestellt wurde. Erledigt, wenn: Das ärztliche Attest und die Rechnungen des spezialisierten Instituts vorliegen.
Wenn die 'Nachhilfe' eigentlich eine Nachmittagsbetreuung (ohne gezielten Unterricht) für Kinder unter 14 Jahren ist, trage sie als Kinderbetreuungskosten ein.
- Steuerjahr 2024: 2/3 der Kosten, max. 4.000 € absetzbar.
- Steuerjahr 2025: 80 % der Kosten, max. 4.800 € absetzbar (Wachstumschancengesetz). Erledigt, wenn: Die Kosten in der richtigen Kategorie (Betreuung statt Unterricht) zugeordnet sind.
Nutze eine Steuersoftware wie WISO Steuer 2025 oder Elster.
- Navigiere zur Anlage Kind, Seite 3.
- Trage in den Zeilen 61 bis 63 (Stand Formular 2024) die Bezeichnung der Schule und den Betrag ein.
- Das System berechnet automatisch 30 % der Kosten (maximal 5.000 € pro Kind). Erledigt, wenn: Die Daten in der Steuersoftware erfasst sind und die Plausibilitätsprüfung keine Fehler meldet.
Je nach Grund der Nachhilfe:
- Umzug: Trage die Kosten in Anlage N unter 'Werbungskosten' -> 'Umzugskosten' ein.
- Krankheit: Trage sie in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein. Erledigt, wenn: Die Beträge in den entsprechenden Anlagen der Steuererklärung 2025 hinterlegt sind.
Prüfe im Steuerbescheid unter dem Punkt Sonderausgaben, ob das Schulgeld korrekt mit 30 % (max. 5.000 €) berücksichtigt wurde.
- Vergleiche die Kürzungen des Finanzamts mit deinen eingereichten Unterlagen.
- Bewahre alle Belege für mindestens 10 Jahre auf (auch wenn keine Belegpflicht mehr besteht, herrscht Vorhaltepflicht). Erledigt, wenn: Der Steuerbescheid geprüft und die Unterlagen archiviert sind.