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Schulgeld absetzen

K
von @Krzysztof
Finanzen & Geld

Wie trage ich Privatschulkosten oder Nachhilfe in der Steuererklärung 2025/2026 korrekt ein?

Projekt-Plan

8 Aufgaben
1.

Stelle sicher, dass alle Rechnungen der Privatschule (z.B. Waldorf, Montessori, kirchliche Träger) vorliegen.

  • Akzeptiert werden nur unbare Zahlungen (Kontoauszüge).
  • Barzahlungen werden vom Finanzamt grundsätzlich abgelehnt.
  • Die Schule muss in der EU/EWR liegen oder eine deutsche Auslandsschule sein. Erledigt, wenn: Alle Rechnungen und die dazugehörigen Bank-Auszüge chronologisch sortiert vorliegen.
2.

Das Finanzamt erkennt nur das reine Schulgeld (Sach- und Personalkosten des Lehrbetriebs) an.

  • Nicht absetzbar: Verpflegung (Essen), Beherbergung (Internat), Fahrtkosten, Schulbücher und Sportvereine.
  • Bitte die Schule ggf. um eine Bescheinigung, die das reine Schulgeld separat ausweist, falls die Rechnung pauschal ist. Erledigt, wenn: Eine Liste mit den bereinigten Jahressummen pro Kind erstellt ist.
3.

Nachhilfe ist nur absetzbar, wenn ein beruflich bedingter Umzug vorlag.

  • Für Umzüge ab dem 01.03.2024 gilt ein Höchstbetrag von 1.286 € pro Kind.
  • Die Notwendigkeit muss durch die Schule bestätigt werden (bei Bundeslandwechsel oft automatisch anerkannt). Erledigt, wenn: Die Umzugsdaten und Nachhilferechnungen gegen die gesetzliche Pauschale von 1.286 € geprüft wurden.
4.

Sollte eine Lernschwäche vorliegen, ist Nachhilfe als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) absetzbar.

  • Zwingend erforderlich: Ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, die vor Beginn der Nachhilfe ausgestellt wurde. Erledigt, wenn: Das ärztliche Attest und die Rechnungen des spezialisierten Instituts vorliegen.
5.

Wenn die 'Nachhilfe' eigentlich eine Nachmittagsbetreuung (ohne gezielten Unterricht) für Kinder unter 14 Jahren ist, trage sie als Kinderbetreuungskosten ein.

  • Steuerjahr 2024: 2/3 der Kosten, max. 4.000 € absetzbar.
  • Steuerjahr 2025: 80 % der Kosten, max. 4.800 € absetzbar (Wachstumschancengesetz). Erledigt, wenn: Die Kosten in der richtigen Kategorie (Betreuung statt Unterricht) zugeordnet sind.
6.

Nutze eine Steuersoftware wie WISO Steuer 2025 oder Elster.

  • Navigiere zur Anlage Kind, Seite 3.
  • Trage in den Zeilen 61 bis 63 (Stand Formular 2024) die Bezeichnung der Schule und den Betrag ein.
  • Das System berechnet automatisch 30 % der Kosten (maximal 5.000 € pro Kind). Erledigt, wenn: Die Daten in der Steuersoftware erfasst sind und die Plausibilitätsprüfung keine Fehler meldet.
7.

Je nach Grund der Nachhilfe:

  • Umzug: Trage die Kosten in Anlage N unter 'Werbungskosten' -> 'Umzugskosten' ein.
  • Krankheit: Trage sie in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein. Erledigt, wenn: Die Beträge in den entsprechenden Anlagen der Steuererklärung 2025 hinterlegt sind.
8.

Prüfe im Steuerbescheid unter dem Punkt Sonderausgaben, ob das Schulgeld korrekt mit 30 % (max. 5.000 €) berücksichtigt wurde.

  • Vergleiche die Kürzungen des Finanzamts mit deinen eingereichten Unterlagen.
  • Bewahre alle Belege für mindestens 10 Jahre auf (auch wenn keine Belegpflicht mehr besteht, herrscht Vorhaltepflicht). Erledigt, wenn: Der Steuerbescheid geprüft und die Unterlagen archiviert sind.
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