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Steuern für Autoren
K
von @KrzysztofWie löse ich das Problem der Umsatzsteuer bei Buchverkäufen ins Ausland (OSS-Verfahren)?
Projekt-Plan
1.
Unterscheide zwischen Plattform-Verkäufen und Eigenvertrieb.
- Amazon KDP/Tolino Media: Hier trittst du meist Nutzungsrechte ab. Amazon ist der Verkäufer (Reseller) an den Endkunden. Dies ist eine B2B-Leistung (Reverse Charge), für die du kein OSS benötigst.
- Direktvertrieb (z.B. Shopify, WooCommerce, Buchmessen im EU-Ausland): Hier verkaufst du direkt an Endverbraucher (B2C). Nur für diese Umsätze ist das OSS-Verfahren relevant. Erledigt, wenn: Eine Liste der Umsätze nach 'Plattform' und 'Direkt' für das aktuelle Kalenderjahr vorliegt.
2.
Addiere alle Netto-Umsätze aus Verkäufen an Privatpersonen in andere EU-Länder (nicht Deutschland).
- Liegt die Summe unter 10.000 €, versteuerst du mit deutscher MwSt (meist 7% für Bücher) und meldest dies normal in deiner deutschen USt-Voranmeldung.
- Liegt die Summe über 10.000 €, musst du die MwSt des Ziellandes (z.B. 10% in Österreich) berechnen und via OSS melden. Erledigt, wenn: Die Entscheidung 'OSS notwendig' oder 'Deutsche MwSt anwendbar' feststeht.
3.
Falls noch nicht vorhanden, beantrage die USt-IdNr beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Diese ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am OSS.
- Nutze das Online-Formular auf der Website des BZSt.
- Die Nummer beginnt mit 'DE' gefolgt von 9 Ziffern. Erledigt, wenn: Der schriftliche Bescheid mit der USt-IdNr vom BZSt vorliegt.
4.
Das BOP ist die technische Plattform für OSS.
- Gehe auf www.elster.de/bportal.
- Nutze dein bestehendes Elster-Zertifikat (.pfx Datei) für den Login.
- Falls kein Zertifikat vorhanden ist, starte den Registrierungsprozess (Dauer ca. 2 Wochen durch Postversand der Aktivierungsdaten). Erledigt, wenn: Der Login im BOP-Portal erfolgreich durchgeführt wurde.
5.
Melde dich aktiv für das OSS-Verfahren an.
- Wähle im BOP unter 'Formulare & Leistungen' -> 'Alle Formulare' -> 'Steuer-International' -> 'Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der OSS EU-Regelung'.
- Gib deine Unternehmensdaten und die USt-IdNr an.
- Wähle den Beginn der Teilnahme (meist Beginn des nächsten Quartals, außer bei Neugründung). Erledigt, wenn: Die Bestätigung der Registrierung im Posteingang des BOP-Portals erscheint.
6.
Konfiguriere deine Buchhaltungssoftware für die korrekte Abrechnung.
- Gehe in Lexoffice zu Einstellungen -> Allgemeine Einstellungen -> Umsatzsteuer.
- Aktiviere die Option 'Umsätze nach der EU-Regelung (One-Stop-Shop)'.
- Lexoffice erkennt nun automatisch die Steuersätze der EU-Länder, wenn du eine Rechnung an eine Privatperson im EU-Ausland erstellst. Erledigt, wenn: Die Option in den Einstellungen gespeichert ist und Test-Rechnungen ausländische Steuersätze vorschlagen.
7.
Reiche deine Meldungen fristgerecht ein, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
- Fristen: 30.04. (Q1), 31.07. (Q2), 31.10. (Q3), 31.01. (Q4).
- Exportiere die OSS-Daten aus Lexoffice (Berichte -> OSS-Bericht).
- Logge dich im BOP ein und fülle das Formular 'Steuererklärung für die OSS EU-Regelung' aus.
- Trage die Netto-Umsätze und Steuerbeträge pro EU-Land ein.
- Überweise den Gesamtbetrag an die in der Bestätigung genannte Bankverbindung der Bundeskasse (Verwendungszweck exakt kopieren!). Erledigt, wenn: Die Sendebestätigung des BOP und der Zahlungsbeleg archiviert sind.
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