Workation rechtssicher
Wie löse ich das Problem der Sozialversicherung und Steuern, wenn ich 4 Wochen aus dem Ausland arbeiten möchte?
Projekt-Plan
Stelle sicher, dass dein Ziel innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz liegt. Für diese Länder greift die Verordnung (EG) Nr. 883/2004, die den Verbleib in der deutschen Sozialversicherung bei vorübergehender Arbeit (Entsendung/Workation) ermöglicht. Bei Drittstaaten (z.B. USA, Thailand) sind bilaterale Abkommen individuell zu prüfen. Erledigt, wenn: Das Zielland als 'EU/EWR-konform' bestätigt wurde.
Formuliere eine Einladung für ein 15-minütiges Gespräch. Agenda:
- Zeitraum (4 Wochen)
- Zielland
- Bestätigung der A1-Bescheinigung (muss vom Arbeitgeber via SV-Meldeportal oder Lohnsoftware wie DATEV beantragt werden). Erledigt, wenn: Der Termin im Kalender steht und die mündliche Zustimmung vorliegt.
Nutze eine Vorlage (z.B. von Haufe oder advocado) und ergänze folgende Klauseln:
- Befristung: Exakter Zeitraum der 4 Wochen.
- Arbeitsort: Konkrete Adresse im Ausland.
- Erreichbarkeit: Kernarbeitszeiten nach deutscher Zeit (MEZ/MESZ).
- Widerruf: Recht des Arbeitgebers, die Workation bei betrieblichen Notfällen abzubrechen.
- Rechtswahl: Bestätigung, dass deutsches Arbeitsrecht (insb. Arbeitszeitgesetz) weiterhin gilt. Erledigt, wenn: Das Dokument von beiden Parteien unterschrieben vorliegt.
Der Arbeitgeber muss den Antrag elektronisch stellen (§ 106 SGB IV). Für gesetzlich Versicherte erfolgt dies über die Krankenkasse, für privat Versicherte über die Deutsche Rentenversicherung.
- Wichtig: Die Bescheinigung dient als Nachweis bei Kontrollen im Ausland (insb. in Frankreich und Österreich streng kontrolliert), um Doppelbeiträge zur Sozialversicherung zu vermeiden. Erledigt, wenn: Die digitale A1-Bescheinigung im Postfach liegt oder als Ausdruck vorliegt.
Die EHIC (Rückseite der Versichertenkarte) deckt nur Basisleistungen. Schließe für die 4 Wochen eine Zusatzversicherung ab, die explizit geschäftliche Tätigkeiten und den medizinisch sinnvollen Rücktransport abdeckt.
- Empfohlene Anbieter: HanseMerkur (Tarif Young Travel/Work & Travel) oder ADAC Auslandskrankenschutz. Erledigt, wenn: Die Versicherungspolice mit Gültigkeit für den Zeitraum vorliegt.
Stelle sicher, dass du im Kalenderjahr weniger als 183 Tage im Ausland verbringst (bei 4 Wochen unkritisch).
- OECD-Update 2025: Bestätige, dass du keine Verträge für die Firma im Ausland unterzeichnest, um keine 'Vertreterbetriebsstätte' zu begründen.
- Dokumentiere, dass dein Lebensmittelpunkt in Deutschland bleibt. Erledigt, wenn: Eine kurze Notiz zur Dokumentation der Tage in der Steuerakte/Excel hinterlegt ist.
Sicherheit ist rechtlich Teil der Sorgfaltspflicht.
- Installiere einen sicheren VPN (z.B. Cisco AnyConnect oder NordLayer).
- Deaktiviere die automatische Verbindung zu öffentlichen WLANs.
- Aktiviere die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für alle geschäftlichen Logins. Erledigt, wenn: Ein erfolgreicher Login-Test aus einem fremden Netzwerk (z.B. Hotspot) durchgeführt wurde.
Setze einen Termin für den ersten Montag nach der Rückkehr.
- Zweck: Bestätigung der ordnungsgemäßen Rückkehr für die Personalakte (wichtig für die Beendigung der Entsendung im Sinne der Sozialversicherung).
- Kurzes Feedback zur technischen Machbarkeit. Erledigt, wenn: Der Termin durchgeführt und die Rückkehr in der HR-Software vermerkt wurde.