Uni-München
14. März 2017Hauptseminar Ausgewählte Themen aus dem Bereich Sprachentwicklungsstörungen I
Im Mittelpunkt des Seminars steht die Frage, inwieweit bei einer Gruppe von Kindern mit sog. geistiger Behinderung lediglich auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen vorliegen, die diese Kinder daran hindern, Sprache vollständig zu erwerben. Es stellt sich dabei auch die Frage, ob...
Erstelle deinen persönlichen Lernplan
Wir helfen dir, diesen Kurs optimal vorzubereiten — mit einem individuellen Lernplan, Tipps und passenden Ressourcen.
Jetzt Lernplan erstellenIm Mittelpunkt des Seminars steht die Frage, inwieweit bei einer Gruppe von Kindern mit sog. geistiger Behinderung lediglich auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen vorliegen, die diese Kinder daran hindern, Sprache vollständig zu erwerben. Es stellt sich dabei auch die Frage, ob es sich dabei tatsächlich um eine geistige Behinderung handelt, oder ob nicht vielmehr eine Störung der neurologischen Verarbeitung von auditiven Daten vorliegt, die sich durch die Nutzung alternativer Symbolsysteme lindern oder beheben ließe.
Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass Gehörlose bis zur Entdeckung und Entwicklung der Gebärdensprache als geistig behindert galten. Mit der Entwicklung der Gebärdensprache wurden sie dann -plötzlich- intelligent, was viele aufgeklärte Philosophen mit Vehemenz bezweifelten, da sie als Rationalisten davon überzeugt waren, dass Gedanken und Denken vor der Sprache vorhanden sind und nicht durch den nachträglichen Erwerb von Sprache entwickelt werden können. Wir wissen heute, dass diese Zweifel zu Unrecht geäußert wurden. Dennoch ist die Auffassung, dass Denken primär und Sprache sekundär ist, heute immer noch weit verbreitet!
Ein weiterer Ausgangspunkt ist folgendes Gedankenexperiment: Bei Gehörlosen ist die Cochlea (Gehörschnecke) gestört, also ein relatives peripheres Hörorgan. Zum Verstehen von Sprache sind aber viele weitere Etappen der neurologischen Verarbeitung erforderlich. Es müsste konsequenterweise eine unentdeckte Gruppe von Menschen geben, bei denen spätere Etappen gestört sind, die den Erwerb von Sprache und damit eines Symbolsystems verhindern, das für den Aufbau von Intelligenz Voraussetzung ist. Es spricht somit vieles dafür, dass es geistige Behinderungen gibt, die erst sekundär durch die Verhinderung des Erwerbs von Sprache entstehen.
Es wird im Seminar versucht deutlich zu machen, dass in den vergangenen Jahrhunderten auf Grund von als selbstverständlich geltenden Axiomen in Bezug auf den Zusammenhang von Sprache und Denken viele Denkwege verschlossen waren, die zu einem besseren Verständnis der sog. geistigen Behinderung hätten führen können. Aus diesem Grund stellen auch die Axiome zum Verhältnis von Sprache und Denken einen Gegenstand des Seminars dar. Ein Verständnis solcher axiomatischer Konstellationen hilft uns, Vorurteile in Bezug auf -geistige Behinderungen- abzubauen.
Das Seminar versteht sich als Forschungsseminar. Es wendet sich an Studierende der Linguistik, germanistischen Linguistik und Sprachtherapie. Es werden sowohl patholinguistische als auch sprachphilosophische und sprachtheoretische Aspekte bearbeitet. Es wird ein hohes Engagement sowohl in Bezug auf die Thematik als auch in Bezug auf die Recherchearbeiten zu dem Thema vorausgesetzt. Die Fähigkeit zum Recherchieren in elektronischen Datenbanken stellt somit die Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme im Seminar dar. Diese Kompetenz sollte durch den Besuch einer entsprechenden Einführung, welche die UB und die BSB anbieten, spätestens bis zur zweiten Semesterwoche erworben worden sein.
Teilnehmer sollten Grundkenntnisse in Bezug auf den Kindspracherwerb mitbringen, am besten durch das Lesen einer Einführung in den Kindspracherwerb.
(Hinweis auf Autoren: Gisela Szagun, Hannelore Grimm, Jürgen Dittmann. Prinzipiell ist jede Einführung, unabhängig von der theoretischen Ausrichtung, geeignet. Im Seminar wird auf die unterschiedlichen Positionen und Herangehensweisen zum Kindspracherwerb noch ausführlicher eingegangen).
Leistungsnachweis
Grundsätzlich gilt für alle Studiengänge:
Wenn es alternative Prüfungsformen gibt, dann liegt die Wahl der Prüfungsform bei dem/der Prüfenden.
B.A.-Hauptfach Germanistik:
Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen). Die Prüfung wird benotet.
Alle Lehrämter Deutsch (modularisiert) inklusive MA Berufliche Bildung (TUM) und MA Wipäd:
Hausarbeit (30.000-40.000 Zeichen). Die Prüfung wird benotet.
M.A. Germanistische Linguistik (vorläufig, weil Satzung noch nicht rechtskräftig):
Forschungsorientierte Seminararbeit (ca. 45.000 Zeichen). Die Prüfung wird benotet.
Im Rahmen des Profilbereichs in Masterstudiengängen (vorläufig, weil Satzung noch nicht rechtskräftig):
Forschungsorientierte Seminararbeit (ca. 45.000 Zeichen)
Als Lektürekurs im Rahmen des B.A.-Hauptfach Germanistik:
Das Modul, das diesen Lektürekurs beinhaltet, schließt mit einer Modulprüfung im Rahmen der jeweiligen Forschungsübung ab. In diesem Lektürekurs gibt es keine eigene Prüfung.
Vertiefungskolloquium I + II M.A. Germanistische Linguistik:
Exposee 8.000-12.000 Zeichen. Die Prüfung wird benotet.
Wichtig:
Für alle Studiengänge gilt: Rechtsverbindlich ist nur die jeweilige Prüfungs- und Studienordnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Downloads
DateinameBeschreibunggültig vongültig bis
Plan 2016_HS Sprachentw geistige Behi=AusgThSpraentwstöI.pdf Themenschwerpunkte + Einstiegsliteratur
Zum Download müssen Sie angemeldet sein!
Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften
Grundsätzlich gilt für alle Studiengänge:
Wenn es alternative Prüfungsformen gibt, dann liegt die Wahl der Prüfungsform bei dem/der Prüfenden.
B.A.-Hauptfach Germanistik:
Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen). Die Prüfung wird benotet.
Alle Lehrämter Deutsch (modularisiert) inklusive MA Berufliche Bildung (TUM) und MA Wipäd:
Hausarbeit (30.000-40.000 Zeichen). Die Prüfung wird benotet.
M.A. Germanistische Linguistik (vorläufig, weil Satzung noch nicht rechtskräftig):
Forschungsorientierte Seminararbeit (ca. 45.000 Zeichen). Die Prüfung wird benotet.
Im Rahmen des Profilbereichs in Masterstudiengängen (vorläufig, weil Satzung noch nicht rechtskräftig):
Forschungsorientierte Seminararbeit (ca. 45.000 Zeichen)
Als Lektürekurs im Rahmen des B.A.-Hauptfach Germanistik:
Das Modul, das diesen Lektürekurs beinhaltet, schließt mit einer Modulprüfung im Rahmen der jeweiligen Forschungsübung ab. In diesem Lektürekurs gibt es keine eigene Prüfung.
Vertiefungskolloquium I + II M.A. Germanistische Linguistik:
Exposee 8.000-12.000 Zeichen. Die Prüfung wird benotet.
Wichtig:
Für alle Studiengänge gilt: Rechtsverbindlich ist nur die jeweilige Prüfungs- und Studienordnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
LMU München
SoSe 2016
Prof.Dr.phil.
Leiß Elisabeth .phil