Uni-München
14. März 2017Hauptseminar Faszination des Agon Stellenwert und Funktion von Gewaltnarrativen in heroischen und postheroischen Gesellschaften
Blickt man auf die Darstellung von Kampfszenen in mittelalterlicher Epik, in gegenwärtiger fan­tastischer Literatur oder Computerspielen, fällt eine bemerkenswerte Analogie ins Auge: Diesen Szenen scheint ein ästhetischer Selbstzweck zuzukommen, der oft quersteht zu narra­tiven Kohä­renzerwartungen. Im Seminar soll dieser eigensinnigen...
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Jetzt Lernplan erstellenBlickt man auf die Darstellung von Kampfszenen in mittelalterlicher Epik, in gegenwärtiger fantastischer Literatur oder Computerspielen, fällt eine bemerkenswerte Analogie ins Auge: Diesen Szenen scheint ein ästhetischer Selbstzweck zuzukommen, der oft quersteht zu narrativen Kohärenzerwartungen. Im Seminar soll dieser eigensinnigen ‚Logik des Agonalen‘, die seit Jahrtausenden in den Ausformungen menschlichen Erzählens fassbar ist, vor allem in der Literatur des Mittelalters, aber auch darüber hinaus nachgegangen werden.
Der Blick wird dabei – gegenstands- und zeitbedingt – auf die Performativität des Erzählens vom (Zwei-)Kampf sowie auf die besondere Stilisierung des/r Kämpfenden (Helden) zu richten sein. Zudem zu fragen wäre – ausgehend von ihrem anthropologischen Substrat – nach der Poetik und Ästhetik dieser Erinnerungsfigur, die über die Zeiten hinweg fasziniert. Mit Begriffen wie ‚Identifikation’ und ‚Kompensation‘ seien mögliche funktionale Fluchtpunkte angedeutet. So ließe sich die vordergründig identifikatorische Leistung im Blick auf Gesellschaften überprüfen, die der Politologe Herfried Münkler als ‚heroische‘ bezeichnet. Demgegenüber ist in Hinblick auf unsere moderne ‚postheroische‘ Gesellschaft zu vermuten, dass dem digital vermittelten Erzählen und der Imagination vom ritterlichen Zweikampf inzwischen substitutiver Charakter – im Sinne einer Ersatzhandlung – zukommt.
-Das Nibelungenlied- - Hartmann von Aue: -Erec- und -Iwein- Wolfram von Eschenbach, -Parzival- - Gottfried von Straßburg, -Tristan-
Leistungsnachweis
Grundsätzlich gilt für alle Studiengänge:
Wenn es alternative Prüfungsformen gibt, dann liegt die Wahl der Prüfungsform bei dem/der Prüfenden.
B.A.-Hauptfach Germanistik:
Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen). Die Prüfung wird benotet.
UNTER VORBEHALT DER GENEHMIGUNG DER ENTSPRECHENDEN SATZUNG:
Masterseminar der Neueren deutschen Literatur im Rahmen des Gemeinsamer Geistes- und Soz.Wiss. Profilbereichs:
Forschungsorientierte Seminararbeit (ca. 45.000 Zeichen). Die Prüfung wird benotet.
UNTER VORBEHALT DER GENEHMIGUNG DER ENTSPRECHENDEN SATZUNG:
Masterseminar im Rahmen des M.A.-Studiengangs Germanistische Literaturwissenschaft
Forschungsorientierte Seminararbeit (ca. 45.000 Zeichen). Die Prüfung wird benotet.
Alle Lehrämter Deutsch (modularisiert):
Hausarbeit (30.000-40.000 Zeichen). Die Prüfung wird benotet (Ausnahme: im Freien Bereich im LA GS/HS/RS wird die Prüfung mit bestanden/nicht-bestanden bewertet).
Wichtig:
Für alle Studiengänge gilt: Rechtsverbindlich ist nur die jeweilige Prüfungs- und Studienordnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften
Grundsätzlich gilt für alle Studiengänge:
Wenn es alternative Prüfungsformen gibt, dann liegt die Wahl der Prüfungsform bei dem/der Prüfenden.
B.A.-Hauptfach Germanistik:
Hausarbeit (ca. 40.000 Zeichen). Die Prüfung wird benotet.
UNTER VORBEHALT DER GENEHMIGUNG DER ENTSPRECHENDEN SATZUNG:
Masterseminar der Neueren deutschen Literatur im Rahmen des Gemeinsamer Geistes- und Soz.Wiss. Profilbereichs:
Forschungsorientierte Seminararbeit (ca. 45.000 Zeichen). Die Prüfung wird benotet.
UNTER VORBEHALT DER GENEHMIGUNG DER ENTSPRECHENDEN SATZUNG:
Masterseminar im Rahmen des M.A.-Studiengangs Germanistische Literaturwissenschaft
Forschungsorientierte Seminararbeit (ca. 45.000 Zeichen). Die Prüfung wird benotet.
Alle Lehrämter Deutsch (modularisiert):
Hausarbeit (30.000-40.000 Zeichen). Die Prüfung wird benotet (Ausnahme: im Freien Bereich im LA GS/HS/RS wird die Prüfung mit bestanden/nicht-bestanden bewertet).
Wichtig:
Für alle Studiengänge gilt: Rechtsverbindlich ist nur die jeweilige Prüfungs- und Studienordnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
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