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Uni-Kassel
15. März 2017

Landschaftsstrukturen als Beitrag für die Biotopvernetzung nach 21 Abs 6 BNatSchG am Beispiel von drei Räumen in Nordhessen

Ziel des Projektes ist es aufzuzeigen, wie Landschaftstrukturen für die Biotopvernetzung in Agrarlandschaften im Sinne des § 21 Abs. 6 BNatSchG spezifisch für ein Planungsgebiet identifiziert werden können. Dabei bezieht sich der Vernetzungsauftrag zunächst auf die Erhaltung und Stärkung von...

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Ziel des Projektes ist es aufzuzeigen, wie Landschaftstrukturen für die Biotopvernetzung in Agrarlandschaften im Sinne des § 21 Abs. 6 BNatSchG spezifisch für ein Planungsgebiet identifiziert werden können. Dabei bezieht sich der Vernetzungsauftrag zunächst auf die Erhaltung und Stärkung von Tierpopulationen, ergänzend auch auf Pflanzen bzw. Vegetationseinheiten. Für ein schlüssiges Gesamtkonzept sind allerdings weitere Schutzgüter und Zielbereiche zu berücksichtigen, so etwa Boden, Wasser, Luft und Klima sowie das Schutzgut Landschaft. Die Bewertungsmaßstäbe und -kriterien für die Auswahl planungsrelevanter Landschaftselemente werden einleitend auf der Grundlage einer Literaturauswertung erarbeitet. Im Mittelpunkt des Projektes steht die Anwendung der Bewertungskriterien innerhalb dreier Planungsräume, die sich naturräumlich, in der Landnutzung sowie in der historischen Landschaftsentwicklung deutlich voneinander unterscheiden. Auf der Grundlage zur Verfügung gestellter Daten sowie weiterführender Recherchen durch die Projektteilnehmer soll die Vernetzungsstruktur vor Ort kartiert und räumlich konkret in GIS-Karten aufbereitet und dargestellt werden. Hieraus werden planerisch-konzeptionelle Vorschläge zur Biotopvernetzung und zu deren Verknüpfung mit weiteren naturschutzfachlichen Aspekten für die Untersuchungsräume entwickelt. Für Master-Studierende -Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung-: Die Studierenden sind zunächst bei der Erarbeitung von Bewertungskriterien, der Auswertung von Daten und bei der Erfassung im Gelände intensiv beteiligt. Im Fortgang des Projekts besteht ihre Aufgabe insbesondere darin, die Ergebnisse für die drei Untersuchungsräume zu vergleichen und sie in den Kontext der allgemeinen Fachdiskussion um Biotopvernetzung und Biotopverbund zu stellen. Im Ergebnis sollen erste konzeptionelle Vorschläge zum Umgang mit der gesetzlichen Maßgabe der Biotopvernetzung entwickelt werden. Für Master-Studierende -Umweltrecht-: Zunächst sind die Vorschriften zur Biotopvernetzung und zum Biotopverbund aus naturschutzrechtlicher Sicht zu analysieren. Am Beispiel eines Untersuchungsraumes, ggf. auch mehrerer Räume, sollen dann die rechtlich-instrumentellen Voraussetzungen zur Umsetzung der von den anderen Gruppen herausgearbeiteten Ziele geprüft und in Form von Vorschlägen zusammengestellt werden. Dabei sind Bezüge zu unterschiedlichen Rechtsbereichen und Rechtsnormen herzustellen, z.B. Gute fachliche Praxis, europäische(s) Agrarpolitik/Agrarrecht oder Eigentum/Pacht im Kontext Landnutzung.

FB 06 Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung Uni Kassel WiSe 2011/12 Umweltrecht Stadt- und Regionalplanung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Mengel Andreas