Uni-München
14. März 2017Oberseminar Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit Interdisziplinäre Aspekte
Das Seminar fragt nach historischen Beziehungen von Recht und Literatur, insbesondere des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit, und erprobt diese an verschiedenen Gattungen wie der juristischen Kommentar- und Traktatliteratur sowie der utopischen Dichtung. Es sollen sowohl rechtliche Elemente in utopischen...
Erstelle deinen persönlichen Lernplan
Wir helfen dir, diesen Kurs optimal vorzubereiten — mit einem individuellen Lernplan, Tipps und passenden Ressourcen.
Jetzt Lernplan erstellenDas Seminar fragt nach historischen Beziehungen von Recht und Literatur, insbesondere des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit, und erprobt diese an verschiedenen Gattungen wie der juristischen Kommentar- und Traktatliteratur sowie der utopischen Dichtung. Es sollen sowohl rechtliche Elemente in utopischen Texten als auch utopische Elemente in juristischen Texten untersucht werden.
Inhaltliche wie methodische Überschneidungen scheinen in der Frühen Neuzeit insbesondere dann aufzutreten, sobald die natürlichen Rechte des Menschen – das Naturrecht – nicht mehr mit der Autorität der Zehn Gebote bewiesen werden sollen, sondern durch den Rekurs auf den präkulturellen Zustand des Menschen jenseits aller Ordnung und Gemeinschaft erschlossen werden: -To discover natural law, we must study human nature- (Schneewind 2004). Diese für das Naturrecht bedeutsame Annahme, besonders aber die Konzeptionen des sogenannten Naturzustandes sind in Beziehung zu narrativen Experimenten zu setzen. In der Rechtslehre fungiert der Naturzustand als ein kontrastives Ordnungsmodell, mit dessen Hilfe sich die normativen Grundlagen von Herrschaft und Staat entwickeln lassen. In den erzählerischen Entwürfen der Zeit wird in umfassenderer Weise nach der conditio humana gefragt, indem sie – unter Aufnahme rechtlicher Semantik und von Motiven des utopischen Denkens – das Leben vollkommen tugendhafter Menschen in einem idealen Gemeinwesen beschreiben oder die Ursprungssituation eines den Naturmächten ausgelieferten Individuums erkunden. Das Seminar will nach den Beziehungen dieser Entwicklungen von rechtlichem und utopischem Diskurs fragen: Der Erfindung des -Staates-, bzw. der Gemeinwesen im Rekurs auf einen von der Natur gegebenen Ausgangspunkt korrespondiert ein aus dieser Reflexionstheorie gewonnenes Bild des Menschen, das diesen in einem Netzwerk von Beziehungen definiert und so fundamentale Normen und Obligationen generiert.
Es sollen gemeinsam Quellentexte und Forschung gelesen und diskutiert werden (z.B. Johannes Andreae, Bartolus von Sassoferrato, Samuel Pufendorf, Thomas Morus, Tommaso Campanella).
Vollhardt, Friedrich , Prof.Dr.
Grundsätzlich gilt für alle Studiengänge:
Wenn es alternative Prüfungsformen gibt, dann liegt die Wahl der Prüfungsform bei dem/der Prüfenden.
B.A.-Hauptfach Germanistik (Fassung 2010):
Thesenpapier (1.500 - 4.000 Zeichen) oder Hausarbeit (ca. 10.000 Zeichen) oder Klausur (30 Minuten). Die Prüfung wird mit bestanden/nicht-bestanden bewertet.
Alle Lehrämter Deutsch (modularisiert):
Thesenpapier (1.800 - 3.600 Zeichen). Die Prüfung wird mit bestanden/nicht-bestanden bewertet.
Master Germanistische Literaturwissenschaft (vorläufig, weil Satzung noch nicht rechtskräftig):
Das Oberseminar im Masterstudiengang wird nicht gesondert geprüft.
Wichtig:
Für alle Studiengänge gilt: Rechtsverbindlich ist nur die jeweilige Prüfungs- und Studienordnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
LMU München
SoSe 2015
Univ.Prof.Dr.
Lepsius Susanne