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Uni-Siegen
14. März 2017

Parteientheorien

Politische Parteien zählen heute zu den grundlegenden Institutionen des demokratischen Verfassungsstaates. Dabei stand der Staat den Parteien zunächst feindlich gegenüber. Historisch gleicht die Beziehung einer vierfachen Stufenfolge von Bekämpfung, Ignorierung, Legalisierung und schließlich Inkorporation (vgl. Triepel 1927). Das letzte Stadium...

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Politische Parteien zählen heute zu den grundlegenden Institutionen des demokratischen Verfassungsstaates. Dabei stand der Staat den Parteien zunächst feindlich gegenüber. Historisch gleicht die Beziehung einer vierfachen Stufenfolge von Bekämpfung, Ignorierung, Legalisierung und schließlich Inkorporation (vgl. Triepel 1927). Das letzte Stadium wurde in Deutschland 1949 durch die Aufnahme der Parteien in das Grundgesetz erreicht. Zu Beginn des Artikels 21 heißt es dort: -Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.- Aus ihrer konstitutionellen Einbindung ergibt sich für die Parteien das Problem der Vermittlung zwischen ungeregelter gesellschaftlicher Meinungs- und Interessenvielfalt und organisierter staatlicher Handlungs- und Wirkungseinheit. Im demokratischen Verfassungsstaat vollzieht sich diese Aufgabe institutionell vor allem über Wahlen und Vertretungskörperschaften. Momentan sind die Parteiendemokratien Westeuropas allerdings dramatischen Wandlungstendenzen unterworfen, die von einem Teil der Forschung als krisenhafte Erscheinungen thematisiert werden (-decline of parties-). Gleichzeitig gibt es starke normative Vorbehalte gegen die vermeintliche Allmacht der etablierten Parteien. Diese hätten – so zumindest die Kernthese der international viel diskutierten Kartellparteientheorie – als Reaktion auf ihre gesellschaftliche Entkopplung eine Hinwendung zum Staat vollzogen. Gefährdet würden durch eine derartige Entwicklung unter Umständen grundlegende Prinzipien des Verfassungsstaates wie die Volkssouveränität oder die Gewaltenteilung. Eine normative Neuvermessung der Parteiendemokratie steht also auf der Agenda. Anhand der Lektüre einiger Klassiker der Parteientheorie des 19. und 20. Jahrhunderts wollen wir im Seminar versuchen, das theoretische Reflexionsmaterial zur aktuellen Diskussion um den normativen Standort politischer Parteien zwischen Staat und Gesellschaft bereitzustellen. Die Überlieferung alter Ideen und die Bildung neuer Theorien sind somit eng verwoben. Zu Beginn des Seminars werden ein Handapparat mit der wichtigsten Sekundärliteratur sowie ein gleichnamiger Moodle-Kurs eingerichtet. Seminar für Sozialwissenschaften Beachten Sie, dass Sie diesen Kurs nach den Prüfungsordnungen ab 2011 nicht besuchen dürfen, wenn Sie die für dieses Modulelement laut Fachspezifischen Bestimmungen und Modulhandbuch notwendigen Voraussetzungen noch nicht erfüllen. Studienleistung: regelmäßige und aktive Teilnahme (max. 2 Fehlzeiten) regelmäßige und gründliche Lektüre der ca. 30 bis 40 Seiten langen Basistexte zu jeder Woche Übernahme eines (Impuls-)Referats oder einer vergleichbaren mündlichen o. schriflichen Leistung (Diskussionspapier, Gruppenarbeit) Abschlussprüfung: mündliche Prüfung oder Hausarbeit Universität Siegen SoSe 2015 M.A. Erbentraut Philipp M.A