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Uni-Kassel
14. März 2017

Projekt Refitting LSG

Landschaftsschutzgebiete (LSG) gehören zu den Klassikern des gebietsbezogenen Naturschutzes. Sie haben ein breites Anwendungsspektrum, das die Einzelkompartimente des Naturhaushalts (Boden, Wasser, Luft/ Klima), den Arten- und Biotopschutz, die Landschaft in ihrer kulturhistorischen Bedeutung bzw. im Kontext der Vielfalt, Eigenart und...

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Landschaftsschutzgebiete (LSG) gehören zu den Klassikern des gebietsbezogenen Naturschutzes. Sie haben ein breites Anwendungsspektrum, das die Einzelkompartimente des Naturhaushalts (Boden, Wasser, Luft/ Klima), den Arten- und Biotopschutz, die Landschaft in ihrer kulturhistorischen Bedeutung bzw. im Kontext der Vielfalt, Eigenart und Schönheit und die landschaftsgebundene Erholung umfasst (vgl. § 26 BNatSchG). Mit ihnen sind jedoch auch einige Defizite verbunden, insbesondere wird das Steuerungspotenzial, das mit der Schutzkategorie LSG verbunden ist, regelmäßig nicht voll ausgeschöpft. Daher wollen wir uns im Projekt mit den Möglichkeiten für ein Refitting, d. h. für eine anwendungsorientierte Ertüchtigung, der an sich vielversprechenden Schutzkategorie LSG anhand von ausgewählten Beispielen befassen.   Inwiefern LSG einen effektiven Beitrag zu einem zeitgemäßen Naturschutz leisten können, hängt entscheidend von der Qualität der LSG-Verordnungen ab. In diesen gilt es den Charakter des jeweiligen Gebiets zu beschreiben und darzulegen, welcher der angeführten Gegenstände aus welchem Grund schutz- oder entwicklungswürdig ist (vgl. § 26 Abs. 2 und § 22 BNatSchG). Diese Punkte, die die grundlegenden Kriterien für ein Refitting LSG bilden, sollen in der ersten Phase des Projekts (ca. 1/3 der Arbeit) anhand von konkreten Beispielen nachvollzogen werden. Dazu stellen wir euch mehrere (zumindest in Teilaspekten) gute bzw. modellhafte Beispiele zur Verfügung, anhand derer ihr analysieren könnt, wie die für LSG wesentliche Beschreibung des Gebietscharakters und der Schutzzweckbestimmung konkret aussehen kann und welches Gebiet (Abgrenzung und Größe) das jeweilige LSG umfasst.   In der zweiten Phase (ca. 2/3 der Arbeit) findet eine Auseinandersetzung mit bestehenden und potenziellen LSG in der Stadt und im Landkreis Kassel sowie in angrenzenden Gebieten statt. Dabei beziehen wir uns auf ausgewählte Bereiche, z. B. bestehende LSG in Flussauen oder Gebiete im Bereich des Naturparks Habichtswald.   Das Projekt ist für Studentinnen und Studenten im Bachelor- und im Master-Studium inkl. Master-Profil-Projekt geeignet. Aus diesem Grund werden unterschiedlich anspruchsvolle Themen zu bearbeiten sein, bei deren Auswahl und Eingrenzung wir Betreuer behilflich sein werden.   Mögliche Schwerpunkte im Bachelor-Projekt:   Phase 1 (ca. 1/3 der Arbeit): Analyse und Auswertung eines vorgegebenen guten bzw. modellhaften Beispiels (LSG-Verordnung) hinsichtlich der für LSG wesentlichen Beschreibung des Gebietscharakters und der Schutzzweckbestimmung sowie der Abgrenzung und Größe des LSG nach Möglichkeit mit Hilfe einer Bereisung des Gebiets sowie mit Hilfe von einschlägigen Unterlagen wie zum Beispiel Landschaftsrahmenplänen, Schutzwürdigkeitsgutachten u.a.   Phase 2 (ca. 2/3 der Arbeit): • Analyse und Auswertung eines bestehenden LSG im genannten Raum in Kassel und Umgebung • Herausarbeiten bestehender Qualitäten (und Defizite) der realen Ausprägung von Natur und Landschaft im ausgewählten LSG • Aufbereiten von relevanten übergeordneten Zielen, wie sie im Landschaftsrahmenplan oder z. B. in der nationalen Biodiversitätsstrategie enthalten sind • Ggf. Befragung von Landnutzern und den für das Gebiet zuständigen Behörden über die Nutzung und Pflege im Gebiet • Entwicklung von begründeten und konkreten Vorschlägen zur Verbesserung der bestehenden LSG-Verordnung für das gewählte Gebiet (planerisch-konzeptioneller Ansatz)   Das erste Projekttreffen ist am Do. 15.10.15 um 18 Uhr im Projektraum 2138 im K10. FB 06 Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung Uni Kassel WiSe 2015/16 Architektur Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr. iur. Mengel Andreas Ing iur