Uni-Kassel
14. März 2017Seminar Kindeswohlgefährdung im Familienrecht und im KJHG
-Was geht Dich mein/unser Kind an?- In diesem Seminar werden schwerpunktmäßig Fragen zum Kindeswohl bzw. zur Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB sowie der Einschätzung des Gefährdungsrisikos gemäß § 8a SGB VIII in den Blick genommen. Diese schwierige Aufgabe teilen sich...
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Jetzt Lernplan erstellen-Was geht Dich mein/unser Kind an?- In diesem Seminar werden schwerpunktmäßig Fragen zum Kindeswohl bzw. zur Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB sowie der Einschätzung des Gefährdungsrisikos gemäß § 8a SGB VIII in den Blick genommen. Diese schwierige Aufgabe teilen sich die Jugendämter/Jugendhilfe und die Familiengerichte in Form einer Verantwortungsgemeinschaft. Seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes (KICK) im Oktober 2005 sind im Jahr 2008 weitere wichtige gesetzliche Änderungen erfolgt, deren gesellschaftspolitischer und parlamentarischer Entstehungsprozess nachgezeichnet werden kann. Dass diese Diskussion nach wie vor im Fluss ist, zeigt der wiederholte und nunmehr Ende 2011 geglückte Versuch der Schaffung eines Bundes-Kinderschutzgesetzes (BKiSchG), das zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist und dessen zentrale Neuregelungen ebenfalls mit untersucht werden. Behandelt wird u.a. die Frage, wie sich strafrechtliche Formen der Kindesmisshandlung einerseits und Kinder- und jugendhilferechtliche sowie familienrechtliche Befugnisse zur Intervention andererseits zueinander verhalten. Als thematische Leitfrage steht die Befugnis bzw. Verpflichtung zu staatlicher Regulierung im Vordergrund: Wie viel an staatlicher Kontrolle ist innerhalb der Familie (noch) zulässig bzw. wie viel an Kontrolle muss ein, um Minderjährige, auch und gerade vor ihren Eltern, genügend zu schützen? Die Soziale Arbeit, hier insbesondere die Kinder- und Jugendhilfe bzw. die Jugendämter, stehen hierbei in der Pflicht zwischen Hilfe und Kontrolle und sie sind sprichwörtlich -am nächsten vor Ort-…
Die Themenliste mit Literaturvorschlägen wird zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben. Die Themenvergabe findet im Rahmen der ersten Seminarsitzung statt, nachdem der Seminarleiter eine Einführung in das Gesamtseminar gegeben und jedes einzelne Thema inhaltlich skizziert und in den Gesamtkontext eingebettet hat.
Hinweise für Studierende im 5. Modul (neu) :
Für die Studienleistung wird eine ca. 20-minütige Präsentation mit anschließender Diskussion erwartet. Für die Prüfungsleistung ist eine häusliche Arbeit im Umfang von 25-30 Seiten (max. 66.000 Zeichen incl. Leerzeichen) abzuliefern und es wird während der Seminarsitzungen zusätzlich ein Impulsreferat von ca. 5-10 Minuten zum gewählten Thema erwartet. Die Abgabe der Hausarbeiten erfolgt in der letzten Juliwoche 2012. Im Rahmen der Prüfungsleistung wird in diesem Seminar keine Klausur angeboten und auch keine Fallinterpretation.
Hinweise für Studierende im 7. Modul (alt) :
Es besteht im Rahmen der Prüfungsleistung die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung von ca. 20 minütiger Dauer zum gewählten Thema. Für die Prüfungsleistung ist alternativ eine häusliche Arbeit im Umfang von ca. 25 Seiten (max. 55.000 Zeichen incl. Leerzeichen) abzuliefern und es wird während der Seminarsitzungen zusätzlich ein Impulsreferat von ca. 5-10 Minuten zum gewählten Thema erwartet. Die Abgabe der Hausarbeiten erfolgt in der letzten Februarwoche 2013. Im Rahmen der Prüfungsleistung wird in diesem Seminar keine Klausur angeboten und auch keine Fallinterpretation/kein Rechtsfall.
Literatur mit weiteren bibliographischen Angaben für ALLE Themen :
• Vertiefender Überblick: Trenczek/Tammen/Behlert, Grundzüge des Rechts - Studienbuch für soziale Berufe, 3, Aufl. 2011 (Ernst Reinhard Verlag München/Basel)
• Fundierte Darstellung: Münder/Ernst, Familienrecht, Eine sozialwissenschaftlich orientierte Darstellung, 6. Aufl. 2009 (Luchterhand-Verlag Köln)
• Kursorischer Überblick: Wabnitz, Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit, 2. Aufl. 2009 (Ernst Reinhard Verlag München/Basel - UTB 2878)
• Fundierte, aktuelle und detaillierte Darstellung: Fieseler/Herborth, Recht der Familie und Jugendhilfe, 7. Aufl 2010 (Luchterhand-Verlag Köln)
• Fundierte und ausführliche Darstellung: Münder/Wiesner/Meysen (Hrsg.), Kinder- und Jugendhilferecht - Handbuch, 2. Aufl. 2011 (Nomos-Verlag Baden-Baden)
• Wiesner, SGB VIII, Kommentar zum Kinder- und Jugendhilferecht, 4. Aufl. 2011
• Lexikalischer Überblick: Kinder- und Jugendhilferecht von A-Z, Hrsg.: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ, 2008 (Beck-Verlag München)
• Kievel/Knösel/Marx, Recht für soziale Berufe, 6. Aufl. 2010 (Luchterhand Verlag Köln), Kapitel 12 und 13
• Speziell zu der Rolle des Jugendamtes:
- Wiesner, JAmt 2010, 277
- Rosenkötter, JAmt 2010, 266
• Zur Rolle der Rechtsmedizin im Zusammenwirken mit Jugendamt und Familiengericht:
- R. Becker/N. Wecker, ZKJ 2011, 452
• Zur Garantenstellung von MitarbeiterInnen des Jugendamtes: Braner-Pöltl, JAmt 2011, 68
Bemerkung
Beginn : 25.10.2012, dieser Termin ist obligatorisch. Die Fehlzeitenregelung ist auf max. 3 Fehlzeiten begrenzt, da andernfalls eine inhaltlich-didaktische Kontinuität nicht gewährleistet ist und dieses Seminar ausschließlich denjenigen Studierenden vorbehalten bleiben soll, die ein erkennbares Interesse an dieser Veranstaltung zeigen. Die Teilnehmerzahl ist auf insgesamt 25 begrenzt. Wenn Studierende zum ersten Termin nicht erscheinen, werden deren Seminarplätze an Studierende vergeben, die auf der Warteliste stehen oder die anderweitig ihr besonderes Interesse an dieser Veranstaltung nachweisen und die zum ersten Seminartermin erschienen sind.
FB 01 Humanwissenschaften
Uni Kassel
WiSe 2012/13
Lehrveranstaltungspool FB 01
Dr.
Czerner Frank