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Uni-Dortmund
14. März 2017

Seminar Seminar zu Problemen der Energiewende

Gegenstand der Veranstaltung Als Konsequenz aus der Reaktorkatastrophe von Fukushima hat der deutsche Gesetzgeber die Energiewende eingeleitet. Der hierfür erforderliche Ausstieg aus der Kernenergie, der Einstieg in erneuerbare Energien und der vermehrte Einsatz fossiler Energieträger stellen das deutsche Planungsrecht jedoch...

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Gegenstand der Veranstaltung Als Konsequenz aus der Reaktorkatastrophe von Fukushima hat der deutsche Gesetzgeber die Energiewende eingeleitet. Der hierfür erforderliche Ausstieg aus der Kernenergie, der Einstieg in erneuerbare Energien und der vermehrte Einsatz fossiler Energieträger stellen das deutsche Planungsrecht jedoch vor große Herausforderungen. So bergen die Instrumente und Maßnahmen, mit denen unter Verzicht auf Atomstrom Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit, Klima- und Umweltverträglichkeit der Energieversorgung sowie die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung gewährleistet werden sollen, rechtliche Brisanz. Die Veranstaltung, die sich an fortgeschrittene Studierende richtet, befasst sich mit den planungsrechtlichen Problemen der Energiewende. Dabei sollen jeweils deren Hintergründe beleuchtet, rechtliche Lösungsansätze dargestellt und in ihrer praktischen Bedeutung eingeordnet werden. Juristische Vorkenntnisse sind von Vorteil, werden aber nicht vorausgesetzt. Die Übernahme eines Referats, welches im Rahmen einer Hausarbeit schriftlich ausgearbeitet werden soll, ist Teilnahmevoraussetzung. Kompetenzen Die Studierenden erlernen und üben unter Einbeziehung der anwaltlichen und ministeriellen Perspektive den Umgang mit rechtlichen und rechtspolitischen Texten und Problemstellungen. In Auseinandersetzung mit gesetzgeberischen Vorhaben und praktisch relevanten Rechtsproblemen sollen Tendenzen der jüngsten Rechtsentwicklung exemplarisch dargestellt, kritische Positionen erarbeitet und in der Diskussion argumentativ vertreten werden. Hinweis Ein Themenplan wird vor Semesterbeginn auf die Fachgebietshomepage gestellt. Der Themenplan kann auf Anregung der Teilnehmenden bzw. aus aktuellem Anlass ergänzt bzw. verändert werden. Die Referatsvergabe erfolgt in der ersten Veranstaltung. Fachgebiet Raumplanungs- und Umweltrecht B.Sc. RP (2012): Erfolgreicher Abschluss der Module 1, 2, 8, 9 und 12 zur Teilnahme am Seminar (Stichtag: Seminaranmeldung) B.Sc. RP (2007): Erfolgreicher Abschluss der Module 1 - 3, 6 und 8 zur Teilnahme am Seminar (Stichtag: Seminaranmeldung) Technische Universität Dortmund SoSe 2013 Bachelor Raumplanung (2012) Prof. Dr. Grigoleit Klaus Joachim