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Uni-Hannover
14. März 2017

Weimar im Zeichen der Krise Der Einfluss der großen Inflation auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts von 1919-1933

Zum Thema: Dass grundstürzende Ereignisse im Sozialen und Politischen nicht nur die Rechtspolitik, sondern auch die Urteilspraxis der Gerichte bewegen, ist eine nicht weiter zu begründende Tatsache. Als weniger evident dürfte dagegen der nachhaltige Einfluss sozialer Kalamitäten auf einzelne rechtsdogmatische...

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Zum Thema: Dass grundstürzende Ereignisse im Sozialen und Politischen nicht nur die Rechtspolitik, sondern auch die Urteilspraxis der Gerichte bewegen, ist eine nicht weiter zu begründende Tatsache. Als weniger evident dürfte dagegen der nachhaltige Einfluss sozialer Kalamitäten auf einzelne rechtsdogmatische Figuren des Privatrechts gelten. So ist etwa die heute in § 313 BGB kodifizierte Lehre von der Geschäftsgrundlage Anfang des 20. Jahrhunderts maßgeblich auf dem Boden der Kriegswirtschaft, lenkungspolitischen Maßnahmen wie der Währungsreform sowie durch Impulse von branchenspezifischen Entwicklungen diesseits des BGB rechtlich ausgestaltet worden. Als Katalysatoren dieser Ausgestaltung haben sich dabei weniger die Rechtswissenschaftler als vielmehr die Senate des Reichsgerichts erwiesen. Die epochemachende - Aufwertungsentscheidung - des Fünften Senats aus dem Jahre 1923 mag nur ein Beispiel dafür sein, wie durch einen konkreten Rechtsstreit eine fiskalpolitische Debatte entfacht wurde, der Gesetzgeber Maßnahmen ergriff und schließlich die privatrechtliche Dogmatik hierauf reagierte, indem die tastenden Versuche des Reichsgerichts zu neuen Abwägungs- und Wertungskriterien für die Geschäftsgrundlagenstörung verallgemeinert wurden. Wenn mit Inkrafttreten des BGB im Jahre 1900 das Privatrecht in Deutschland erstmals eine kodifizierte Gestalt bekam, so ließe sich für die Rechtsprechung formulieren, dass in der Zeit von 1919-1933 die Judikative erstmals ihr bis heute perpetuiertes Selbstverständnis als impulsgebendes und gleichberechtigtes Organ der Rechtsfortbildung prägte. Zum Ablauf und zur Organisation: Unter dem Aspekt von Kontinuität und Wandel der reichsgerichtlichen Rechtsprechung sollen die Teilnehmenden im Proseminar besonders brisante Urteile des Reichsgerichts erörtern und zur Diskussion stellen. Eine hinreichende Teilnehmerzahl vorausgesetzt werden die Urteile chronologisch den Entwicklungsgang der Rechtsprechung nachzeichnen, um das damit entstehende Gesamtbild kritisch im Licht der Gegenwart diskutieren zu können. Neben der Präsentationsleistung wird von jedem Teilnehmenden eine schriftliche Ausarbeitung im Umfang von 10 bis max. 12 Seiten verlangt. Eine Vorbesprechung zum Proseminar findet am Freitag, den 25. November 2015, um 17:00 Uhr in Raum II/1038 statt. Die Themenvergabe und die Festlegung des Termins für die Blockveranstaltung erfolgt im Rahmen der Vorbesprechung. Weitere Einzelheiten, insbesondere zum konkreten Ablauf des Seminars und zu den erwarteten Leistungen, werden erst im Rahmen der Vorbesprechung bekannt gegeben. Eine Anmeldung für das Proseminar ist ausschließlich über stud.IP möglich. Die Anmeldefrist beginnt am 26. Oktober 2015 um 12:00 Uhr und endet am 03. November 2015 um 12:00 Uhr. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt. Bei Überschreitung der zulässigen Anmeldungen entscheidet das Los. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Ein Proseminar-Schein wird nur unter der Voraussetzung der Teilnahme an beiden Veranstaltungsterminen (Vorbesprechung und Referatstermin) ausgestellt. Juristische Fakultät Universität Hannover WiSe 2015/16 Prof. Dr. iur. Meder Stephan iur