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Studium
21. März 2007 Aktualisiert am 25. Juni 2026

Entwicklung des Rechnungslegungsrechts

Die wesentlichen Schritte der historischen Entwicklung des jetzt vorliegenden Rechnungslegungsrechts für den (HJA) handelsrechtlichen Jahresabschluss.

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Die wesentlichen Schritte der historischen Entwicklung des jetzt vorliegenden Rechnungslegungsrechts für den (HJA) handelsrechtlichen Jahresabschluss. (Mit Differenzierung zwischen dem Rechnungslegungsrecht von Kapitalgesellschaften und dem von nicht Kapitalgesellschaften).

Die wesentlichen Schritte der historischen Entwicklung des jetzt vorliegenden Rechnungslegungsrechts für den (HJA) handelsrechtlichen Jahresabschluss.

(Mit Differenzierung zwischen dem Rechnungslegungsrecht von Kapitalgesellschaften und dem von nicht Kapitalgesellschaften).

Die historische Entwicklung des Rechnungslegungsrechts kann man in 4 wesentliche Phasen unterteilen
- Die Anfänge der Rechnungslegung wurden schon bei den Sumerern ca. 3500 v. Chr. aufgezeichnet. Danach folgte die doppelte Buchführung der italienischen Kaufleute bis ca. Ende des 13 Jahrhunderts.


1. Phase: ab dem Ende des 13 Jh. ca 600 Jahre lang.
- - in dieser Phase diente die Rechungslegung eher Selbstinformation und Rechenschaft. Buchführung und Bilanz wurde von den Kaufleuten als internes Abrechnungsinstrument genutzt. Im Vordergrund entwickelte sich die doppelte Buchführung.
- - Als wichtige Unternehmensbeispiele könnte man hier das Weltunternehmen Fugger aus Augsburg nennen.
- - 1673 – Entstehung des französischen HGB – Ordonnance de Commerce.


2. Phase: ab dem Ende des 19 Jh. bis ca. Mitte des 20 Jh.
In dieser Phase verliert die Rechnungslegung ihre Bedeutung für den Kaufmann selbst und gewinnt die Bedeutung für Außenleute – Gläubiger. Im Mittelpunkt stehen Außeninformation und Gläubigerschutz. Es entstehen Gesetze zur Einkommensbesteuerung.


3. Phase: Erste Hälfte des 20 Jh.
Gesetzliche Normierungen: HGB, Aktiengesetz, Publizitätsgesetz, In dieser Phase ist eine Spaltung der Unternehmensfunktion zu beobachten. Es wird zwischen Eigentum und Management getrennt.


4. Phase:

Internationalisierung: Es werden Richtlinien (RL) verabschiedet: 4, 7 und 8 EG-RL.
1985 - entsteht Bilanzrichtliniengesetz BiRiLiG – Änderung für Kapitalgesellschaften.
Erfassung des dritten Buches des HGB.
Wegen Globalisierung der Wirtschaft und immer größeren Einfluss der Kapitalmärkte auf die Rechnungslegung werden die 4 und 7 EG-Richtlinien geändert und die 8 EG-Richtlinie aufgehoben. Hinzu kommt noch der zunehmende Druck der Großunternehmungen vergleichbare Jahresabschlüsse aufzustellen. Eine große Rolle spielt hier IASB – Zusammenschluss von Abschlussprüfern, Jahresabschluss Erstellern und Finanzanalysten.
Im Jahr 2000 wird die IAS durch internationale Börsenaufsichtsbehörde anerkannt (IOSCO)


Richtlinien:

- Mittelstandsrichtlinie die die Rechnungslegung für kleinere Kapitalgesellschaften erleichtert.
- BilanzReLeErgänzungsRL – Regelungen der Rechnungslegung für GmbH und CoKG. – KapCoRiLiG.
- Fair-Value Richtlinie


Internationalisierung des deutschen Rechnungslegungsrechts:
- KonTraG – Einführung einer privaten Organisation für Rechungslegungstandards. – DRSC – § 342 HGB.
- DRSC – entwickelt die Grundsätze für Konzernrechnungslegung und arbeitet mit IASC zusammen.
- KapAEG – Einführung des § 292 a HGB. – Kapitalorientierte Mutterunternehmen dürfen Konzernabschlüsse nach international anerkannten Re-Le-Grundsätzen erstellen. Aber Ende 2004 wird diese Norm durch IAS-Verordnung ersetzt.
- KapCoRiLiG – 2000 wird auf GmbH und CoKG ausgebreitet.
- TransPuG
- Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG – Umsetzung von Fair-Value-Richtlinie.
- VorstOG – Änderung der Angaben im Anhang und Lagebericht – Vorstand muss die Vergütung offen legen.
- Übernahmerichtliniengesetz – Neue Angabepflichten im Lagebericht für Aktiengesellschaften.


Wie es weiterging: von IAS zu IFRS

Die hier geschilderte Internationalisierung hat genau den Kurs gehalten, den der Beitrag erahnen ließ: Aus den IAS wurden die IFRS, und seit der EU-IAS-Verordnung müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Konzernabschlüsse seit 2005 verpflichtend nach IFRS aufstellen.

Auch das deutsche Handelsrecht wurde fortgeschrieben – 2009 modernisierte das BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) das HGB und näherte es an internationale Standards an. Wer die historische Linie versteht, ordnet jede neue Reform mühelos ein – ein schönes Beispiel dafür, dass Geschichte beim Lernen kein Ballast, sondern ein Kompass ist.