Wann handelt es sich um ein unternehmensbezogenes Geschäft?
Unternehmensbezogenes Geschäft in der Immobilienbranche.
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Meinen Aktionsplan erstellenunternehmensbezogenes Geschäft in der Immobilienbrange.
Das unternehmensbezogene Geschäft kommt immer in den Fällen die auch die Stellvertretung behandelt. Meistens sind dann 3 Personen im Spiel - Die Geschäftsbeteiligten und der Inhaber für den das eine Teil (z.B. der Verkäufer) handelt. Der Sinn und Zweck des Unternehmens bezogenen Geschäfts liegt darin, dass nicht der Verkäufer in einem Laden der Vertragspartner werden soll sondern der Ladeninhaber für den der Verkäufer tätig ist.
In den Immobilienfällen ist es aber ein bisschen komplizierter. Hier ein Beispielsfall:
Käufer K kauft ein Haus von Verkäufer V. Bevor die Immobilie aufgelassen und der Kaufpreis beglichen wird, entscheidet sich der K das Haus von einem Handwerkexperten H renovieren. Plötzlich verliert der K seinen Job und sein Hauskredit wird widerrufen. Er tritt vom Kauf der Immobile zurück. Von wem soll jetzt der H die Vergütung für die Renovierungsarbeiten verlangen?
Handelt es sich in diesem Fall um ein unternehmensbezogenes Geschäft?
Also: In der Lehre wird ein unternehmensbezogenes Geschäft bei Immobilien nicht anerkannt.
Normalerweise von solchen Renovierungsarbeiten profitiert immer der Immobileneigentümer. Die Bauhandwerker werden sich auch immer automatisch an den Eigentümer wenden, denn von ihm ist ja immer etwas zu holen. Wenn der Auftragsgeber zahlungsunfähig ist, dann macht es keinen Sinn die Ansprüche gegen ihm gelten zu machen. Ein unternehmensbezogenes Geschäft ist hier jedoch nicht zu bejahen weil es nicht mal die Anscheinsvollmacht vorliegt. Der Eigentümer wäre in diesem Fall schwer belastet obwohl er für die Umstände der Zahlungsunfähigkeit des K keine Schuld trifft.
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Jura - erfolgreich studieren. Für Schüler und Studenten
von Christof Gramm , Heinrich A. Wolff
Taschenbuch: 191 Seiten
# Verlag: Beck Juristischer Verlag; Auflage: 4., überarb. u. erg. A. (Dez. 2005)
# Sprache: Deutsch
# ISBN-10: 3423506245
# ISBN-13: 978-3423506243
Wenn nicht der Handelnde, sondern der Inhaber Partner wird
Der Kern des unternehmensbezogenen Geschäfts: Tritt jemand erkennbar für ein Unternehmen auf, soll nicht er persönlich, sondern der Inhaber des Unternehmens Vertragspartner werden – auch wenn dessen Name gar nicht fällt. Das ist ein Sonderfall der Stellvertretung.
Lehrreich ist die vom Beitrag betonte Ausnahme: Bei Immobilien wird ein unternehmensbezogenes Geschäft nicht ohne Weiteres anerkannt – der Eigentümer würde sonst unbillig belastet, obwohl ihn an der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers keine Schuld trifft. Solche Ausnahmen merkt man sich am besten über den dahinterstehenden Gerechtigkeitsgedanken – dann versteht man auch, warum die Regel hier nicht greift.