Kompetenzenkanon des Europäischen Parlaments
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Das Europäische Parlament hat einen Kompetenzenkanon veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die wichtigsten Kompetenzen, die jeder EU Bürger entwickeln soll. Das vorgestellte Kompetenzmodell kann als sehr sinnvoll erachtet werden, vorausgesetzt es wird umgesetzt.
Das Europäische Parlament stellt einen Kanon von 8 Schlüsselkompetenzen, die innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in die Grundausbildung integriert werden sollen. Zu dem Kanon gehören: muttersprachliche Kompetenz, fremdsprachliche Kompetenz, mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenz, Computerkompetenz, Lernkompetenz, Soziale- und Bürgerkompetenz, unternehmerische Kompetenz, Kulturkompetenz (im Sinne von Kulturbewusstsein und kultureller Ausdrucksfähigkeit). (Vgl. Europäisches Parlament (2006)).
Muttersprachliche Kompetenz - umfasst die Fähigkeit sich schriftlich und verbal, angemessen und kreativ, in unterschiedlichen Kontexten, in der Muttersprache zu artikulieren.
Fremdsprachliche Kompetenz - beschreibt die Grundfähigkeiten Fremdsprachen zu erlernen und verständlich und angemessen auszudrücken. Diese Kompetenz wird in vier Gruppen systematisiert: Hören, Sprechen, Lesen und schreiben in einer Fremdsprache.
Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz - zielt auf die Fähigkeit ab, analytisch zu denken und Probleme zu lösen. Es handelt sich dabei um die Beherrschung von Methoden und Techniken die das Beschreiben und das Verstehen des Kontextes auf analytische Weise ermöglichen.
Computerkompetenz - umfasst die Kenntnisse und den sicheren und kritischen Umgang mit den Informations- und Kommunikationstechnologien.
Lernkompetenz - „Lernen lernen" - ist eine der wichtigsten Kompetenzen, denn sie ermöglicht die Entwicklung von weiteren Kompetenzen. Die Lernkompetenz könnte in diesem Sinne als eine Metakompetenz aufgefasst werden. Schwerpunkt dieser Kompetenz ist die Fähigkeit den eigenen Wissenserwerb zu organisieren und das Wissen problemspezifisch anzuwenden. Relevant ist in diesem Bereich das Bewusstsein über Methoden und Techniken die Individuelles- und Gruppenlernen fördern. Diese Kompetenz hängt unmittelbar mit der Wissenskompetenz zusammen. Sie zeigt die Fähigkeit Wissen zu generieren, zu speichern, anzuwenden und zu kommunizieren (Vgl. Erpenbeck / Rosenstiel (2007), S. 606-619).
Soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz - in dieser Kompetenzgruppe handelt es ich vor allem um den zwischenmenschlichen und interkulturellen Umgang. Dabei ist entscheidend, dass ein Individuum Verhaltensformen entwickelt, die die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit fördern und dabei die Entfaltung anderen Menschen nicht negativ beeinflussen. (Sich entfalten und andere entfalten lassen). Bürgerkompetenz zielt auf die Engagiertheit in Bereichen Demokratie, Politik, Gerechtigkeit und Gleichberechtigung.
Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz - beschreibt die Fähigkeit vor dem Hintergrund des eigenständigen, planvollen und strukturierten Denkens, eigene Ideen zu verwirklichen. Innerhalb dieser Kompetenz werden die gewerblichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Verantwortungsbewusstsein, ethischen Werten und Umweltbewusstsein umfasst.
Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit - kann als das Erkennen und das Anerkennen von Bedeutungen in künstlerischen Darbietungen in verschiedenen Medienformaten bezeichnet werden. „Diese Schlüsselkompetenzen sind unabhängig voneinander, jedoch fördern sie alle kritisches Denken, Kreativität, Initiative, Problemlösung, Risikobewertung, Entscheidungsfindung und konstruktiven Umgang mit Gefühlen." (Vgl. Europäisches Parlament (2006))
Das Kanon der Schlüsselkompetenzen die von dem Europäischen Parlament in der Empfehlung vom 18. Dezember 2006 aufgeführt wurde, beschreibt ein Umfangreiches Kompetenzbild, das innerhalb der EU Länder entwickelt werden soll. Als vorteilhaft ist anzusehen, dass der Schwerpunkt nicht nur auf Fach- und Methodenkompetenzen liegt. Es wird ein großer Wert auf die kulturelle und soziale, also zwischenmenschliche Kompetenzentwicklung gelegt. Vor allem die Empfehlung von Entwicklung von Lernkompetenzen kann als zukunftsweisend betrachtet werden.
Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, dass sich sowohl die Regierungen der aktuellen EU Mitgliedsstaaten sowie der Staaten die der EU in der Zukunft beitreten werden, die Empfehlungen ernst nehmen und diese verwirklichen.
Kritik am Kompetenzkanon des Europäischen Parlaments
Als Kritikpunkt wird hier angemerkt, dass das Europäische Parlament bei der Empfehlung „zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen" sich nur des Sekundärrechts bedient. Das Europarecht wird hierarchisch aufgebaut und in Primärrecht sowie in Sekundärrecht aufgeteilt. Als Primärrecht sind die Verträge der Europäischen Union zu verstehen. Als Instrumente des Sekundärrechts stehen in der Rheinfolge zur Verfügung: Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse und schließlich Empfehlungen, also die Stellungnahmen der EU Organe.Die Empfehlungen der EU Organe müssen nicht von den EU Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Sie dienen als Stellungnahmen der EU Organe und sind nicht verbindlich. Folglich können die einzelnen EU Staaten die Empfehlungen als nicht relevant erachten. Damit bleiben die Empfehlungen (2006/962/EG) zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen als eine Information die nicht informiert (Im Sinne von lateinischen Verständnis von Information - In formare - „in andere Form bringen", „eine neue Form verleihen", umformen, ändern).
Um einen größeren Wirkungsgrad dieses Rechtsaktes (2006/962/EG) zu erreichen, könnte das Europäische Parlament und das Europäische Rat den Kompetenzen Kanon als eine Richtlinie oder zumindest als ein Beschluss verabschieden. Diese Beiden Rechtsquellen wären dann nämlich bindend und müssten von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Andererseits, müssen die Bewohner der Mitgliedsstaaten oder der restlichen Länder der Welt, nicht unbedingt mit Hilfe von Rechtsakten zur Kompetenzentwicklung gezwungen werden. Es reicht, dass die das Bewusstsein entwickeln, dass jeder sein Potenzial entfalten kann. Der vorgeschlagene Kompetenzenkanon kann dann als eine Möglichkeit der Kompetenzentwicklung aufgefasst werden.
Kompetenzgruppen nach Heyse Erpenbeck