Was sind Sonderverbindungen im Privatrecht, Definition?
Sonderverbindung ist im Privatrecht ein Synonym für Schuldverhältnis: eine rechtliche Sonderbeziehung mit Nebenpflichten. Definition, Beispiele und Abgrenzung erklärt.
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Meinen Studienplan erstellenDer Begriff Sonderverbindung wird im Privatrecht weitgehend als Synonym für das Schuldverhältnis verwendet: eine rechtliche Sonderbeziehung zwischen Parteien, aus der Pflichten erwachsen.
Definition: Was ist eine Sonderverbindung?
Es gibt keine Sonderverbindung ohne Rücksichtnahme- und Schutzpflichten – das ist gleichbedeutend mit der Aussage, dass es kein Schuldverhältnis ohne solche Nebenpflichten gibt. Die Sonderverbindung ist das Gegenteil der Situation, in der zwei Parteien rechtlich nichts miteinander zu tun haben (kein Vertrag, kein Schuldverhältnis).
Beispiele für Sonderverbindungen
Unter Sonderverbindungen fallen Rechtsgeschäfte und Verträge wie Kauf-, Dienst- und Werkvertrag, aber auch schon die Vertragsanbahnung oder vorvertragliche Verhandlungen. Schon die Aufnahme einer solchen Sonderverbindung eröffnet einer Partei die Einwirkungsmöglichkeit auf die Rechtsgüter der anderen – und löst damit die Pflichten nach § 241 II BGB aus.
Zusammenfassung und Lerntipp
Auf den Punkt: Sonderverbindung ist ein Synonym für Schuldverhältnis – eine rechtliche Sonderbeziehung (Vertrag oder schon Anbahnung) mit Nebenpflichten; Gegenteil: kein rechtlicher Kontakt.
Lerntipp: Synonyme wie Sonderverbindung ↔ Schuldverhältnis verankerst du am besten über ein gemeinsames Bild mit der Mnemotechnik.