Zurück zu Erfolgreich Studieren
Jura & Recht
24. Mai 2009

Definition, Was sind Schutzpflichten?

Schutzpflichten entstehen wie Rücksichtnahmepflichten nach § 241 II BGB; eine Trennung gibt es nicht. Definition und die Fallgruppen (Schutz, Fürsorge, Aufklärung) erklärt.

Setze dein Wissen direkt in die Tat um

Du hast gerade wertvolle Tipps gelesen — jetzt fehlt nur noch der Plan. Erstelle in Sekunden einen persönlichen Aktionsplan, der dir hilft, das Gelesene wirklich umzusetzen.

Meinen Studienplan erstellen

Schutzpflichten bei Schuldverhältnissen entstehen genau wie die Rücksichtnahmepflichten und sind meist an diese angeknüpft. Häufig spricht man zusammenfassend von der „Verletzung der Rücksichtnahme- bzw. Schutzpflichten".

Definition: Schutzpflichten

Eine saubere Trennung in „Rücksichtnahmepflichten" einerseits und „Schutzpflichten" andererseits gibt es nicht. Stattdessen haben sich in der Rechtsprechung mehrere Fallgruppen herausgebildet, die unter denselben Pflichtenkatalog (§ 241 II BGB) fallen.

Welche Pflichten gehören dazu?

Einen vollständigen Überblick über die anerkannten Fallgruppen findest du im verlinkten Beitrag. Ausgelöst werden alle diese Pflichten durch eine Sonderverbindung.

Zusammenfassung und Lerntipp

Auf den Punkt: Schutzpflichten gehören wie die Rücksichtnahmepflichten zu § 241 II BGB; statt einer festen Trennung gibt es anerkannte Fallgruppen (Schutz/Fürsorge/Obhut, Aufklärung u. a.).

Lerntipp: Verwandte Pflichten-Begriffe lernst du am besten als Gruppe statt einzeln – ein Gedächtnispalast hält die Fallgruppen zusammen.