Definition, Was sind Schutzpflichten?
Schutzpflichten entstehen wie Rücksichtnahmepflichten nach § 241 II BGB; eine Trennung gibt es nicht. Definition und die Fallgruppen (Schutz, Fürsorge, Aufklärung) erklärt.
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Meinen Studienplan erstellenSchutzpflichten bei Schuldverhältnissen entstehen genau wie die Rücksichtnahmepflichten und sind meist an diese angeknüpft. Häufig spricht man zusammenfassend von der „Verletzung der Rücksichtnahme- bzw. Schutzpflichten".
Definition: Schutzpflichten
Eine saubere Trennung in „Rücksichtnahmepflichten" einerseits und „Schutzpflichten" andererseits gibt es nicht. Stattdessen haben sich in der Rechtsprechung mehrere Fallgruppen herausgebildet, die unter denselben Pflichtenkatalog (§ 241 II BGB) fallen.
Welche Pflichten gehören dazu?
- Schutz-, Fürsorge- und Obhutspflichten
- Aufklärungspflichten
- weitere, je nach Fallkonstellation
Einen vollständigen Überblick über die anerkannten Fallgruppen findest du im verlinkten Beitrag. Ausgelöst werden alle diese Pflichten durch eine Sonderverbindung.
Zusammenfassung und Lerntipp
Auf den Punkt: Schutzpflichten gehören wie die Rücksichtnahmepflichten zu § 241 II BGB; statt einer festen Trennung gibt es anerkannte Fallgruppen (Schutz/Fürsorge/Obhut, Aufklärung u. a.).
Lerntipp: Verwandte Pflichten-Begriffe lernst du am besten als Gruppe statt einzeln – ein Gedächtnispalast hält die Fallgruppen zusammen.