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Uni-Hannover
14. März 2017

HannES Probeexamen WS 2016 17

Einlass ab 08:00 Uhr / Beginn der Bearbeitungszeit (5 Stunden) um ca. 08:15 Uhr Allgemeines Im Rahmen des HannES-Examensklausurenkurses wird vor Beginn der Vorlesungszeit im Sommersemester erneut ein schriftliches Probeexamen angeboten. Das Angebot richtet sich insbesondere an diejenigen Studierenden, die...

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Einlass ab 08:00 Uhr / Beginn der Bearbeitungszeit (5 Stunden) um ca. 08:15 Uhr Allgemeines Im Rahmen des HannES-Examensklausurenkurses wird vor Beginn der Vorlesungszeit im Sommersemester erneut ein schriftliches Probeexamen angeboten. Das Angebot richtet sich insbesondere an diejenigen Studierenden, die die Teilnahme an der Pflichtfachprüfung im Prüfungsdurchgang D/2016 und A/2017 (oder später) planen. Das Probeexamen soll die Anfertigung der Klausuren unter Examensbedingungen möglichst realistisch -simulieren- und bietet den Studierenden einen ersten Eindruck der mit dem echten Examen verbundenen psychischen und physischen Belastungen. Zu diesem Zweck werden innerhalb von 2 Kalenderwochen insgesamt 6 Klausuren angeboten (1. Woche: Zivilrecht und Strafrecht; 2. Woche: Öffentliches Recht). Durch die – verglichen mit dem regulären Examensklausurenkurs – veränderten Rahmenbedingungen erhalten die Studierenden eine bessere Vorstellung von ihrem Leistungsstand. Korrekturbedingungen Sie müssen zumindest bis zum 30.09.2016 an der Leibniz Universität als Student der Rechtswissenschaften immatrikuliert gewesen sein. Die angefertigten Klausuren werden nur dann korrigiert, wenn mindestens 3 Klausuren angefertigt werden und innerhalb der jeweiligen Pflichtfächer (ZR/SR/ÖR) alle angebotenen Klausuren erstellt werden. Möglichkeiten: Teilnahme an allen 6 Klausuren (ohne Abschichtung); Teilnahme an allen 3 Klausuren aus dem Pflichtfach ZR; Teilnahme an den 3 Klausuren aus den Pflichtfächern SR/ÖR; Teilnahme an allen 3 Klausuren aus dem Pflichtfach ZR und der Klausur aus dem Pflichtfach SR (4 Klausuren) oder der beiden Klausuren aus dem Pflichtfach ÖR (5 Klausuren). Eine Teilnahme an nur einzelnen Klausuren ist folglich nicht möglich (auch nicht bei Anfertigung von jeweils einer Klausur pro Pflichtfach!). Es besteht zudem Präsenzpflicht. Die Probeklausuren werden nur dann korrigiert, wenn diese vor Ort und ausschließlich unter Verwendung der zugelassenen Hilfsmittel angefertigt werden. Die zugelassenen Hilfsmittel, Schreibzeug sowie Reinschrift- und Konzeptpapier sind von den Teilnehmer/innen selbst mitzubringen. Bei einem Täuschungsversuch erfolgt keine Korrektur der jeweiligen Klausur. Eine Anmeldung für das schriftliche Probeexamen ist nicht erforderlich. Universität Hannover WiSe 2016/17 Juristische Fakultät