Uni-München
14. März 2017Kolloquium Kolloquium für Zulassungsarbeit LA Schulpsychologie
Das Kolloquium für die Zulassungsarbeit, welches beim Studium der Schulpsychologie ein eigenes Modul darstellt, wird gemäß dem Studienplan für Schulpsychologie für das 9. Fachsemester empfohlen. Generell sollte dieses Modul aber parallel zum Anfertigen der Zulassungsarbeit absolviert werden. Natürlich kann auch...
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Jetzt Lernplan erstellenDas Kolloquium für die Zulassungsarbeit, welches beim Studium der Schulpsychologie ein eigenes Modul darstellt, wird gemäß dem Studienplan für Schulpsychologie für das 9. Fachsemester empfohlen. Generell sollte dieses Modul aber parallel zum Anfertigen der Zulassungsarbeit absolviert werden.
Natürlich kann auch dieses Modul und damit auch das Anfertigen der Zulassungsarbeit, wie jedes andere Modul beim Studium der Schulpsychologie, in einem anderen Fachsemester absolviert werden. Das heißt also, dass die Zulassungsarbeit auch schon früher angefertigt werden kann.
Wann - ob eher am Anfang oder eher am Ende der Zulassungsarbeit, falls diese länger als ein Semester verfasst wird - das Kolloquium besucht wird, bleibt den Studierenden überlassen. Prinzipiell sollte das Kolloquium natürlich über die komplette Zeit, in welcher die Zulassungsarbeit verfast wird, besucht werden, um maximalen Input von Seiten der Dozenten und von Seiten der Seminarteilnehmer zu bekommen, gefordert wird aber natürlich nur ein Semester. Die genauen Konditionen können sich aber evtl. auch von Lehrstuhl zu Lehrstuhl und damit von Kolloquium zu Kolloquium unterscheiden.
Zunächst sollte man mit seinem Betreuer absprechen, ob an dessen Arbeitseinheit/Lehrstuhl ein Kolloquium für Abschlussarbeiten angeboten wird. Wenn dies der Fall ist, sollte das entsprechende Kolloquium besucht werden. Wird vom Lehrstuhl bzw. der Arbeitseinheit des Betreuers kein solches Kolloquium angeboten, ist es Aufgabe des Studierenden selbst, auf Nachfrage bei anderen Lehrstühlen/Arbeitseinheiten ein entsprechendes Kolloquium für Zulassungsarbeiten zu suchen.
Im Kolloquium selbst muss von den Studierenden ein Schein für die erfolgreiche Teilnahme erworben werden. Sobald dieser Schein für die erfolgreiche Teilnahme erworben wurde, sollte dieser beim Studiengangskoordinator für Schulpsychologie vorgezeigt werden. Ist die Bescheinigung beim Studiengangskoordinator eingereicht worden bzw. ist abzusehen, dass die Bescheinigung am Ende der Vorlesungszeit des entsprechenden Semesters eingereicht werden kann, muss sich der Studierende während des regulären Prüfungsanmeldezeitraums für die Modulprüfung -Kolloquium für Zulassungsarbeit- im LSF anmelden. Meldet man sich zu der Prüfung an, ohne dass am Ende des entsprechenden Semesters (im Wintersemester Ende März, im Sommersemester Ende September) der Schein beim Studiengangskoordinator vorliegt, gilt dieser Versuch, wie bei allen anderen Veranstaltungen auch, als nicht bestanden. Wie bei allen anderen Modulen in der Schulpsychologie stehen den Studierenden aber natürlich auch hier beliebig viele Versuche zur Verfügung.
Nachdem das Pflichtmodul im LSF erfolgreich als -bestanden- verbucht werden konnte, wofür der Studiengangskoordinator für Schulpsychologie verantwortlich ist, ist die erfolgreiche Teilnahme am Modul -Kolloquium für Zulassungsarbeit- auch dem Transcript of Records zu entnehmen.
Eine Auswahl aus entsprechenden Kolloquien für Abschlussarbeiten können der obigen Liste entnommen werden (LS Entwicklungspsychologie, LS Persönlichkeitspsychologie, AE Klinische Psychologie des Kindes- und Jugendalters & Beratungspsychologie), das Kolloquium kann aber auch an einem alternativen Lehrstuhl bzw. an einer alternativen Arbeitseinheit besucht werden!
Schein über die erfolgreiche Teilnahme am Kolloquium
LMU München
SoSe 2015
Fakultät für Psychologie und Pädagogik