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Uni-Dortmund
14. März 2017

Projekt A 01 Räumliches Existenzminimum 8211 Raumplanung und die Politik der Würde

Die Menschenwürde gehört zu den besonders »schwergewichtigen« Werten; vielleicht geht es aber bloß darum, im Fremden das Eigene zu erkennen. Wir alle wollen leben. Wir alle müssen pinkeln. Wir alle erstreben ein Einfamilienhaus. »Die Würde des Menschen ist unantastbar,« bestimmt...

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Die Menschenwürde gehört zu den besonders »schwergewichtigen« Werten; vielleicht geht es aber bloß darum, im Fremden das Eigene zu erkennen. Wir alle wollen leben. Wir alle müssen pinkeln. Wir alle erstreben ein Einfamilienhaus. »Die Würde des Menschen ist unantastbar,« bestimmt Art. 1 Abs. 1 GG, »Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.« Im Hartz-IV-Urteil (2010) erkennt das Bundesverfassungsgericht in Art. 1 Abs. 1 GG (i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG) den Sitz für das »Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums«. Dieses Grundrecht sichert »jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.« Räumliche Planungen sichern ein räumliches Existenzminimum für jeden Menschen (Davy 2010), oder? In der Praxis und vielen Theorien der Raumplanung werden statt der Würde zumeist andere Maßstäbe herangezogen, um Ziele der Raumplanung zu gewinnen oder räumliche Planungen zu bewerten (z.B. Albers & Wékel 2008; Häußermann, Läpple & Siebel 2008; Reicher 2012). Zu diesen anderen Maßstäben gehören unter anderem die menschliche Freiheit, der Gleichheitsgrundsatz, Konzepte utilitaristischer, libertärer oder sozialer Gerechtigkeit, ökonomische Effizienz, der Klimaschutz, die Baukultur oder die Nachhaltigkeit. Werden solche Maßstäbe »statt der Würde« angewendet, führen sie vielleicht dennoch zur Achtung und zum Schutz der Würde des Menschen. Vielleicht verdrängen aber Freiheit, Gerechtigkeit oder Nachhaltigkeit die Würde als obersten Wert räumlicher Planung. A01 könnte sich im Wintersemester 2013/14 den möglichen Inhalten der Würde-Klausel und ihrem Verhältnis zu anderen Planungszielen widmen. Typische Fragestellungen würden lauten: Was bedeutet »Würde des Menschen« als Planungsziel? Achtet und schützt eine freiheitsbewahrende, gerechte, nachhaltige etc. Raumplanung immer auch die Würde des Menschen oder verhindern Maßstäbe, die statt der Würde an die Raumplanung angelegt werden, die Suche nach einer Stadt der Würde? Menschenwürde bildet den Gegenstand zahlreicher und oft unverbundener Diskurse über Würde. In Deutschland ist der staatsrechtliche Diskurs der Interpretation des Art. 1 Abs. 1 GG gewidmet. Jüngst hat eine Kontroverse zwischen M. Herdegen und E.-W. Böckenförde für Aufregung gesorgt (vgl. Wetz 2011: 252–274 [Textauszüge]). Wie »absolut«, »abwägungsfest« oder »metaphysisch« ist menschliche Würde als Verfassungsinhalt? Eine längere Tradition haben philosophische und ethische Diskurse (vgl. zu Augustinus, Pico della Mirandola oder Kant z.B. Wetz 2011 [Textauszüge]). Avishai Margalit verlangt von einer »Politik der Würde«, daß gesellschaftliche und staatliche Institutionen »den Menschen, die ihrer Autorität unterstehen, keine berechtigten Gründe liefern, sich als gedemütigt zu betrachten« (Margalit 1997: 25). Bemerkenswerte Anregungen erhält A01 auch durch die Diskurse zur internationalen Menschenrechtspolitik. Beim internationalen Menschenrechtsschutz werden nämlich die Zusammenhänge zwischen menschlicher Würde, Armutsbekämpfung und räumlicher Planung (z.B. Recht auf Wasser, Wohnen, Nahrung) viel deutlicher als in der deutschen Raumplanung. Im Sommersemester 2014 könnte A01 planerische Anforderungen und Konzepte für eine Stadt der Würde entwickeln. Grundlage dieser projektbasierten Entwurfsarbeit wären neben der Aufarbeitung theoretischer Grundlagen unter anderem Ortsbegehungen, Selbstversuche (z.B. Betteln, Toilettensuche, Parteienverkehr in Planungsämtern), Photodokumentationen und »Demütigungskarten« (= thematische Karten über die räumliche Verteilung demütigender Situationen). Denkbare Leitfragen: Ist es Feigheit oder Klugheit, daß die deutsche Raumplanung statt der Würde so viele andere Maßstäbe und Wertgrundlagen heranzieht? Welche Inspirationen erlangt Raumplanung, wenn sie die Würde des Menschen in ihren Mittelpunkt stellt? • Albers, Gerd & Julian Wékel (2008) Stadtplanung. Eine illustrierte Einführung. Darmstadt: Primus. • Davy, Benjamin (2010) Räumliches Existenzminimum. Zu Bodenpolitik und Menschenwürde im Sozialstaat. Flächenmanagement und Bodenordnung 72 (Heft 4) 145−152. • Häußermann, Hartmut, Dieter Läpple & Walter Siebel (2008) Stadtpolitik. Frankfurt/Main: Suhrkamp. • Margalit, Avishai (1997) Politik der Würde. Über Achtung und Verachtung. Berlin: Alexander Fest Verlag. • Reicher, Christa (2012) Städtebauliches Entwerfen. Wiesbaden: Vieweg + Teubner. • Wetz, Franz Josef (Hrsg.) (2011) Texte zur Menschenwürde. Band 18907 Reclams Universal-Bibliothek. Stuttgart: Philipp Reclam jun. Leistungsnachweis Prüfung: Modulprüfung (unbenotet), 3 Studienleistungen (unbenotet) Prüfungsform: Abschlussbericht inkl. Disputation Studienleistungen: (A) Exposé; (B) Zwischenbericht; (C) Zwischenpräsentation, Plakat und Abstract im Rahmen des Projektmarktes Bachelor Raumplanung (2012) Prüfung: Modulprüfung (unbenotet), 3 Studienleistungen (unbenotet) Prüfungsform: Abschlussbericht inkl. Disputation Studienleistungen: (A) Exposé; (B) Zwischenbericht; (C) Zwischenpräsentation, Plakat und Abstract im Rahmen des Projektmarktes Technische Universität Dortmund WiSe 2013/14 Bachelor Raumplanung (2007) Prof. Dr. Davy Benjamin