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Uni-Kassel
14. März 2017

Seminar Autonom bis zum Lebensende Von den betreuungsrechtlichen Rahmenvorgaben bis zu den Hilfen beim selbstbestimmten Sterben

Nach einer bekannten Redewendung zeigt sich nicht nur im Umgang mit Kindern, sondern auch mit kranken, alten und sterbenden Menschen, wie human sich die Gesellschaft gegenüber ihren schwächsten und schutzwürdigsten Mitgliedern verhält. In einer stets optimierten medizinischen Versorgung treten neben...

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Nach einer bekannten Redewendung zeigt sich nicht nur im Umgang mit Kindern, sondern auch mit kranken, alten und sterbenden Menschen, wie human sich die Gesellschaft gegenüber ihren schwächsten und schutzwürdigsten Mitgliedern verhält. In einer stets optimierten medizinischen Versorgung treten neben den Vorteilen auch die Nachteile hervor: Sterbende Menschen können künstlich so lange am Leben gehalten werden, wie es die Apparatur ermöglicht. In vielen Fällen wollen Menschen aber selber bestimmen, wie lange sie ihren (zumeist irreversiblen) Zustand noch aufrecht erhalten lassen. Es stellen sich innerhalb einer aufgeklärten und auf Autonomie bedachten Gesellschaft die Fragen nach der ethisch-moralischen wie der rechtlichen Zulässigkeit der Hilfen beim Sterben. Wie verhalten sich das Strafrecht (Verbot der Sterbehilfe nach § 216 StGB) und das Zivilrecht mit den vielfältigen (und zulässigen) Formen des Behandlungsabbruchs zueinander? Zeitlich vorgelagert stellt sich das Autonomieproblem im Zusammenhang mit der Betreuung dar, wenn kranke Menschen über einzelne Lebensbereiche nicht mehr selbständig entscheiden können. Bringt das im Jahr 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz gegenüber der früheren Entmündigung ein -Plus- an Selbstbestimmung und wie weit darf der Staat diesen hochsensiblen Bereich seiner Bürger reglementieren? Was ist eine Patientenverfügung und was ist dabei unbedingt zu beachten, wenn sie im -Fall der Fälle- wirksam den Willen des dann nicht mehr entscheidungsfähigen Menschen durchsetzen soll? Wie verhalten sich Betreuung und Patientenverfügung zueinander sowie die Vorsorgevollmacht zu diesen beiden Formen? Gibt es eine -Betreuungsverfügung-? Die Themenliste mit Literaturvorschlägen wird zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben. Die Themenvergabe findet im Rahmen der ersten Seminarsitzung statt, nachdem der Seminarleiter eine Einführung in das Gesamtseminar gegeben und jedes einzelne Thema inhaltlich skizziert und in den Gesamtkontext eingebettet hat. Hinweise für Studierende im 5. Modul (neu) : Für die Studienleistung wird eine ca. 20-minütige Präsentation mit anschließender Diskussion erwartet. Für die Prüfungsleistung ist eine häusliche Arbeit im Umfang von 25-30 Seiten (max. 66.000 Zeichen incl. Leerzeichen) abzuliefern und es wird während der Seminarsitzungen zusätzlich ein Impulsreferat von ca. 5-10 Minuten zum gewählten Thema erwartet. Die Abgabe der Hausarbeiten erfolgt in der letzten Juliwoche 2012. Im Rahmen der Prüfungsleistung wird in diesem Seminar keine Klausur angeboten und auch keine Fallinterpretation. Hinweise für Studierende im 7. Modul (alt) : Es besteht im Rahmen der Prüfungsleistung die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung von ca. 20 minütiger Dauer zum gewählten Thema. Für die Prüfungsleistung ist alternativ eine häusliche Arbeit im Umfang von ca. 25 Seiten (max. 55.000 Zeichen incl. Leerzeichen) abzuliefern und es wird während der Seminarsitzungen zusätzlich ein Impulsreferat von ca. 5-10 Minuten zum gewählten Thema erwartet. Die Abgabe der Hausarbeiten erfolgt in der letzten Februarwoche 2013. Im Rahmen der Prüfungsleistung wird in diesem Seminar keine Klausur angeboten und auch keine Fallinterpretation/kein Rechtsfall. Literatur und Quellen mit weiteren bibliographischen Angaben für ALLE Themen : • Kommentierungen und einzelne Aufsätze zu § 216 StGB, § 1901a BGB: → moodle • Olzen/Schneider, Das Patientenverfügungsgesetz (PatVG), MedR 2010, 745 → moodle • Palandt, BGB, 71. Aufl. 2012, §§ 1896 ff. • NOMOS-Kommentar zu den §§ 1896 ff. BGB: → moodle • Auszüge aus Laufs/Uhlenbruck, Arztrecht (2010): → moodle • Betreuungsrechtliche Praxis online:http://www.bt-portal.de/btprax.html • www.pflege-charta.de • Autonomie am Lebensende (AEM):http://www.aem-online.de/index.php?new_kat=36&artikel_id=none Bemerkung Beginn : 24.10.2012, dieser Termin ist obligatorisch. Die Fehlzeitenregelung ist auf max. 3 Fehlzeiten begrenzt, da andernfalls eine inhaltlich-didaktische Kontinuität nicht gewährleistet ist und dieses Seminar ausschließlich denjenigen Studierenden vorbehalten bleiben soll, die ein erkennbares Interesse an dieser Veranstaltung zeigen. Die Teilnehmerzahl ist auf insgesamt 25 begrenzt. Wenn Studierende zum ersten Termin nicht erscheinen, werden deren Seminarplätze an Studierende vergeben, die auf der Warteliste stehen oder die anderweitig ihr besonderes Interesse an dieser Veranstaltung nachweisen und die zum ersten Seminartermin erschienen sind. FB 01 Humanwissenschaften Uni Kassel WiSe 2012/13 Soziale Arbeit Dr. Czerner Frank