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Uni-Kassel
14. März 2017

Seminar Kontraktualismus Locke und Rousseau

Während im klassischen politischen Aristotelismus der Mensch als ein Lebewesen ausgelegt wurde, das von Natur aus auf das politische Zusammenleben ausgerichtet ist, setzte sich in der Neuzeit das gegenteilige Bild eines unpolitischen Menschen durch. Die neuzeitliche Anthropologie ging nicht mehr...

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Während im klassischen politischen Aristotelismus der Mensch als ein Lebewesen ausgelegt wurde, das von Natur aus auf das politische Zusammenleben ausgerichtet ist, setzte sich in der Neuzeit das gegenteilige Bild eines unpolitischen Menschen durch. Die neuzeitliche Anthropologie ging nicht mehr davon aus, dass das Leben in einer politischen Gemeinschaft dem Menschen als ureigenste Zielbestimmung in die eigene Natur eingeschrieben ist. Sie betrachtete ihn vielmehr als ein Wesen, das sich zunächst in einem natürlichen Zustand schrankenloser Freiheit befindet und im Bemühen um die eigene Selbsterhaltung auf sich allein gestellt ist. Vor dem Hintergrund dieses gewandelten Menschbildes drängte sich für die politische Philosophie die Frage auf, wie der Übergang vom asozialen Naturzustand hin zu einer gemeinsamen, die eigene Freiheit eingrenzenden politischen Organisationsform erklärt und gerechtfertigt werden kann. Bei der Lösung dieses Problems bildete sich in der Neuzeit der Kontraktualismus als eine zentrale Rechtfertigungsmethode heraus. Das entscheidende theoretische Konzept des Kontraktualismus, der die politische Philosophie bis in die Gegenwart hinein prägen sollte, bildet der Vertrag. Die Etablierung von Herrschaft und Rechtsordnung gilt dann als legitimiert, wenn sie das Ergebnis eines Vertrages ist, auf den sich die Parteien geeinigt haben. Dabei stellen sich allerdings eine Reihe systematischer Fragen: Was veranlasst die Bildung eines solchen Vertrages? Unter welchen Bedingungen, ist der Vertrag zu schließen? Wer sind die Vertragspartner? Wie sind Status, Struktur und Inhalt eines solchen Vertrages zu bestimmen? Diesen Fragen soll im Seminar genauer nachgegangen werden. Zu ihrer Beantwortung werden John Lockes (1632-1704) Zweite Abhandlung über die Regierung sowie Jean-Jacques Rousseaus (1712-1778) Gesellschaftsvertrag als Textgrundlage herangezogen. Die in diesen Schriften dokumentierten möglichen Antworten sollen in gemeinsamer Lektüre erschlossen und kritisch diskutiert werden. Literatur: Locke, John: Über die Regierung. Übers. v. Dorothee Tidow. Stuttgart: Reclam, 1986. Rousseau, Jean-Jacques: Gesellschaftsvertrag. Übers. v. Hans Brockard. Stuttgart: Reclam, 2006 Literaturempfehlung zur Vorbereitung des Seminars: Mensching, Günther: Rousseau zur Einführung. Hamburg: Junius, 2000. Specht, Rainer: John Locke. München: Beck, 1989. FB 01 Institut für Philosophie Uni Kassel WS 2009/2010 Philosophie HF Kernstudium Dr. Brunozzi Philippe