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Uni-München
17. Juli 2017

Seminar Schulrecht 8211 einschließlich fachbezogener Rechtsbereiche des Jugendrechts und der Jugendgerichtsbarkeit

Schulrecht einschließlich fachbezogener Themen aus dem Jugendrecht und der Jugendgerichtsbarkeit G l i e d e r u n g Vorbemerkungen • Ziel der Vorlesung ist die Vermittlung der rechtsstaatlichen Grundlagen des Schulwesens und deren fachbezogenen nachrangigen Rechtsnormen aus dem...

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Schulrecht einschließlich fachbezogener Themen aus dem Jugendrecht und der Jugendgerichtsbarkeit G l i e d e r u n g Vorbemerkungen • Ziel der Vorlesung ist die Vermittlung der rechtsstaatlichen Grundlagen des Schulwesens und deren fachbezogenen nachrangigen Rechtsnormen aus dem Bereich des Jugendrechts (Jugendhilfe- und Jugendschutz) sowie des Jugendstrafrechts. • Besonderer Wert wird auf die Behandlung praktischer Rechtsfälle aus dem täglichen Schulleben gelegt (z. B. Aufsichtspflicht, Erfüllung der Schulpflicht, Züchtigung, Schulbesuch im Ausland, elterliches Sorgerecht, Unterrichtsbefreiung, Besuch von Förderschulen). Hauptteil • Schulrecht Schulrechtliche Grundbegriffe 1.1 Schulrecht, Schulorganisationsrecht, Schulverwaltungsrecht, Recht der Lehrer, Recht der Schulbenutzer 1.2 Schule, Schulträger, Sachaufwandsträger, Schulaufsicht 1.3 Schularten: insbesondere öffentliche und private Schulen 1.4 Schulformen: Grundschule, Mittelschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium, Berufsoberschulen, Berufsaufbauschulen Rechtsgrundlagen des Schulrechts 2.1 Kulturhoheit ist Ländersache: Art. 30 GG 2.2 Unantastbarkeit der Menschenwürde: Art. 1 Abs. 2 GG 2.3 Umfassende staatliche Aufsicht über das gesamte Schulwesen 2.4 Einbindung des Schulrechts in die Gesamtheit der Rechtsordnung --freiheitlich demokratische Grundordnung- – Vollzug des Schulrechts in Bayern 3.1 Bayer. Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, ber. S. 632) mit Änderungen 3.2 Einschlägige Schulordnungen Schulbehörden – behördlicher Vollzug des Schulrechts 4.1 Schulämter, Regierungsschulabteilungen, Amt des Ministerialbeauftragten, Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus und 4.2 Jugendämter; Gesundheitsämter, Polizei 4.3 Grundsätze der behördlichen Zusammenarbeit • Jugendrecht Rechtsgrundlagen 2.1 Bürgerliches Recht – Familienrechtliche Gesichtspunkte Buch 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), Familienrecht i. d. F. der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42 .....und BGBl. 2003 I S.738 mit Änderungen und Ergänzungen) Rechtsbeziehungen zwischen Eltern, Kindern und Schule, §§ 1626 bis 1698 lit.b BGB, insbesondere elterliches Sorgerecht 2.2 Hilfe für Jugendliche in erziehungsunfähigen Familienverhältnissen - Gesetz über Kinder- und Jugendhilfe – Sozialgesetzbuch (SGB), Achtes Buch (VIII) i. d. Fassung der Bekanntgabe vom 14. Dez. 2006 (BGBl. I S. 3134) mit Änderungen Staatliche Mitwirkung bei der Ausübung des elterlichen Sorgerechts (freiwillige und erzwungene Erziehungshilfe, Erziehungsbeistandschaft, Heimunterbringung) 2.3 Gebote und Verbote zur Gewährleistung der Sozialisation Jugendlicher – Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730) mit Änderungen Themen: Rauchen, Genuss von Drogen und Alkohol, Besuch von Gaststätten und öffentlichen Veranstaltungen 2.4 Jugendmedienschutzgesetz vom 10.09.2002 – staatsvertragliche Regelungen - 2.5 Jugendschutzrecht - Gebote und Verbote zur Gewährleistung der Sozialisation Jugendlicher und Hilfestellung für Erziehungsberechtigte – JuSchG vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730) mit Änderungen 2.6 Jugendarbeitsschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) mit Änderungen vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) 2.7 Bayer. Kinder- und Jugendhilfegesetz Bayer. Kinder- und Jugendhilfegesetz (BayKJHG) vom 18. Juni 1993 (GVBl. S. 392), geändert durch Gesetz vom 11. Juli 1998 (GBVl. S. 416) und weiteren Änderungen 2.8 Jugendstrafrecht Jugendgerichtsgesetz (JGG) i. d. F. vom 05.12.2012 – BGBl I S. 24,25, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1805) Anhang Umsetzung des Schulrechts und dessen Nebengebieten im schulischen Alltag Aktuelle Schwerpunktthemen zu Bildung und Erziehung • je nach Stand der öffentlichen Diskussion und • aus dem täglichen Schulleben , z. B - kurzfristiges Verlassen des Klassenraums durch den Lehrer aus dienstlichen Gründen (-Mitführung einer Klasse-) - Anforderungen an die Aufsichtspflicht über volljährige Schüler - Ausübung der Pausenaufsicht - Verletzungsgefahr durch gefährliche Spiele im Schulhof - Mitwirkung von Schülern bei atypischen Tätigkeiten (z.B. Umräumarbeiten) - Verhalten von Schulgruppen an Bahnsteigen - Aufsichtsumfang bei Schulveranstaltungen und bei Wandertagen - Mitführen von gefährlichen Gegenständen in der Schule Anmerkungen: • Literaturempfehlungen: Textausgaben Bayer. Verfassung und Grundgesetz, erhältlich bei der Bayer. Landeszentrale für politische Bildungsarbeit München Engisch , Einführung in das juristische Denken, Kohlhammer-Verlag Stuttgart Schulordnungen aus : Gelbe Reihe, Verlag J. Maiß, Herrnstr. 26, 80539 München Jugendrecht , Beck-Verlag, Beck-Texte im dtv • Aktuelle Schwerpunktthemen zu Bildung und Erziehung je nach Stand der öffentlichen Diskussion • Kritikgespräch am Ende des Semesters Literatur Gesetzliche Grundlagen der Verfassungen, des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (EUG) einschlägiger Schulordnungen und des Jugendrechts (Jugendschutzgesetz, Jugendhilfegesetz, Betäubungsmittelrecht sowie der Jugendgerichtsbarkeit) Gesetzliche Grundlagen der Verfassungen, des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (EUG) einschlägiger Schulordnungen und des Jugendrechts (Jugendschutzgesetz, Jugendhilfegesetz, Betäubungsmittelrecht sowie der Jugendgerichtsbarkeit) Leistungsnachweis Erwerb von ECTS- Punkten hier nicht möglich. W3-Professur für Schulpädagogik (Univ. Prof. Dr. Ewald Kiel) Erwerb von ECTS- Punkten hier nicht möglich. LMU München SoSe 2015 Dr. jur. Ziegler Benno