Uni-Düsseldorf
14. März 2017Seminar Staatliches Strafen
Die staatliche Strafe ist ein massiver Eingriff in die Handlungsfreiheit des Einzelnen, der im Fall der Todesstrafe sogar bis zur Tötung des Straftäters reicht. Mit welchen Gründen lässt sich diese Ausübung staatlichen Zwangs rechtfertigen und was folgt daraus für die...
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Jetzt Lernplan erstellenDie staatliche Strafe ist ein massiver Eingriff in die Handlungsfreiheit des Einzelnen, der im Fall der Todesstrafe sogar bis zur Tötung des Straftäters reicht. Mit welchen Gründen lässt sich diese Ausübung staatlichen Zwangs rechtfertigen und was folgt daraus für die Praxis des Strafens?
Ist Strafe gerechtfertigt, um künftige Straftaten abzuwehren, wie schon Seneca unter Berufung auf Platon nahelegt: [...] wie Platon sagt, kein kluger Mensch straft, weil gefehlt worden ist (quia peccatum est), sondern damit nicht gefehlt werde (ne peccatur); ungeschehen machen kann man nämlich Vergangenes nicht; Zukünftiges wird verhindert. (zitiert nach: Jakobs, Staatliche Strafe Bedeutung und Zweck, Paderborn 2004, 5) Oder ist eine solche Instrumentalisierung von Strafe abzulehnen, und, mit Kant, das Strafgesetz als eine unbedingt gebotene Wiederherstellung der Gerechtigkeit zu verstehen, die der Straftäter verletzt hat: Das Strafgesetz ist ein kategorischer Imperativ, und wehe dem! welcher die Schlangenwindungen der Glückseligkeitslehre durchkriecht, um etwas aufzufinden, was durch den Vortheil, den es verspricht, ihn von der Strafe [...] entbinde (Kant, Metaphysik der Sitten, AA 331) Oder sind wie einige Hirnforscher behaupten wesentliche Voraussetzungen des Strafens wie die Handlungs- bzw. Willensfreiheit nicht gegeben, so dass man die Strafe durch ein Therapien einerseits und Sicherungsmaßnahmen andererseits ersetzen muss?
Eine Liste der Texte, die diese Fragen behandeln, wird zu Beginn des Seminars ausgegeben.
Für den Erwerb eines Beteiligungsnachweises ist die Bearbeitung von zwei kleineren Aufgaben erforderlich.
Zur Einführung geeignet:
Winfried Hassemer, Vom Sinn des Strafens, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 7/2010, 3- 6.
Norbert Hoerster, Das Problem staatlichen Strafens, in: ders. (Hg.), Recht und Moral. Texte zur Rechtsphilosophie, Stuttgart 2002, 214-283.
Interview Reparaturanstalt für verletzte Normen www.spektrum.de/pdf/gug-dossier-1-08-s056-pdf/959606?file
Philosophie (BA, PO 2013) Kernfach
Universität Düsseldorf
WiSe 2016/17
apl. Prof. Dr.
Hahn Susanne