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Uni-Hannover
14. März 2017

Sozialrecht V Gesetzliche Unfall und Rentenversicherung

Die verschiedenen Vorlesungen im Sozialrecht zielen darauf, Grundstrukturen des Sozialrechts zu vermitteln und Grundorientierungen in einem Rechtsgebiet zu geben, das für (fast) jeden Staatsbürger Bedeutung hat. Immerhin lagen im Jahre 2010 die Pro-Kopf-Sozialleistungen bei ca. 9.200 Euro, und das Sozialbudget...

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Die verschiedenen Vorlesungen im Sozialrecht zielen darauf, Grundstrukturen des Sozialrechts zu vermitteln und Grundorientierungen in einem Rechtsgebiet zu geben, das für (fast) jeden Staatsbürger Bedeutung hat. Immerhin lagen im Jahre 2010 die Pro-Kopf-Sozialleistungen bei ca. 9.200 Euro, und das Sozialbudget war 2011 mit 760,6 Mrd. Euro etwa 2,5-mal so hoch wie der Bundeshaushalt (= 30,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts). Vor allem wegen dieser hohen praktischen Relevanz und wegen der Vielzahl von Arbeitsmöglichkeiten für Juristen im Sozialbereich (u.a. gibt es auch eine Fachanwaltschaft für Sozialrecht) ist das Sozialrecht ein Ausbildungsfach im Rahmen des Schwerpunktbereichs 2 (Arbeit, Unternehmen, Soziales). Die Vorlesungen können auch von Nebenfachstudierenden besucht werden; auf Wunsch wird für diese Hörer eine Möglichkeit zum Scheinerwerb geboten. Die Vorlesungen Sozialrecht I, Sozialrecht II und Sozialrecht III, die allesamt im Wintersemester stattgefunden haben, zielten vor allem darauf, dies nach einem allgemeinen Überblick über das Sozialrecht und seine verfassungsrechtlichen Grundlagen, diejenigen staatlichen Sozialleistungen vorzustellen, die ohne Gegenleistung des Bürgers gewährt werden. Die Veranstaltung Sozialrecht IV.1 behandelte parallel das Allgemeine Sozialversicherungsrecht (vor allem SGB IV). Es folgt nun in den Vorlesungen Sozialrecht IV.2 und Sozialrecht V das Besondere Sozialversicherungsrecht. Hier werden nacheinander einzelne Zweige der Sozialversicherung behandelt und in ihren wesentlichen Strukturprinzipien und Versicherungsfällen erläutert. In der Vorlesung Sozialrecht V geht es vor allem um die Unfallversicherung und die Rentenversicherung, ferner überblicksweise um die Arbeitslosenversicherung einschließlich Arbeitsförderung. Wichtigste Inhalte dieser Vorlesung werden sein: Im Unfallversicherungsrecht die Versicherungsfälle Arbeitsunfall und Wegeunfall sowie das Leistungssystem; im Rentenversicherungsrecht das Drei-Säulen-System der Alterssicherung sowie Versicherungsfälle und Voraussetzungen des Rentenanspruchs; im Arbeitsförderungsrecht die Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I und wichtige Leistungsfälle der Arbeitsförderung. Weitere Hinweise zur Vorlesung Sozialrecht V erfolgen zu Beginn des Semesters in der Vorlesung. Die Veranstaltung kann auch be­sucht werden, wenn zuvor noch keine sozialrechtlichen Veranstaltungen gehört worden sind. Juristische Fakultät Universität Hannover SoSe 2015 Prof. Dr. iur. Butzer Hermann iur