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Uni-München
14. März 2017

Übung Von der Volksgeschichte zur Gesellschaftsgeschichte

In der Geschichte der Geschichtsschreibung des 20. Jahrhunderts gilt gemeinhin die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg (zumindest in Deutschland) als diejenige Periode, in der die Sozial- und später die Gesellschaftsgeschichte ihren Siegeszug angetreten hat. Hier sei es ihr gelungen, die...

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In der Geschichte der Geschichtsschreibung des 20. Jahrhunderts gilt gemeinhin die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg (zumindest in Deutschland) als diejenige Periode, in der die Sozial- und später die Gesellschaftsgeschichte ihren Siegeszug angetreten hat. Hier sei es ihr gelungen, die bis dahin dominierende, dem Historismus verpflichtete Politikgeschichte in den Hintergrund zu drängen. Vergessen wird dabei, dass auch schon in den 1920er und 1930er Jahren die traditionelle Geschichtsschreibung in die Defensive geraten war: Auch die sogenannte -Volksgeschichte-, die sich nach 1918 an verschiedenen Universitäten etablierte und im Dritten Reich erheblich ausgebaut wurde, interessierte sich für kollektive, überindividuelle Phänomene, für Siedlungsgeschichte, Demographie und Lebensformen der Unterschichten. Allerdings geschah dies unter dezidiert reaktionären politischen Vorzeichen: Verstand sich die Sozialgeschichte nach 1945 als Teil der intellektuellen und poltiischen Modernisierung Deutschlands, war die Volksgeschichte fest in der völkischen Bewegung der Zwischenkriegszeit verankert. Trotzdem bestanden zwischen den beiden Phänomenen enge Verbindung, sowohl inhaltlich als auch personell. In dieser Übung wollen wir uns einerseits die zentralen programmatischen Texte sowie die wichtigsten Forschungen der Volksgeschichte wie der späteren Sozialgeschichte anschauen; andererseits interessieren wir uns auch für die individuellen Lebenswege der Historiker, die ihre Karrieren in der Zwischenkriegszeit und im Dritten Reich begannen, um dann in der Bundesrepublik zu den Erneuerern der deutschen Historiographie zu werden. Prüfungsform im BA, MA, GSP und mod. LA: RE Übungen des BA-Typs -Theorie und Methode- entsprechen den Anforderungen der LPO I § 71 (1) Nr. 2 c bzw. der neuen LPO I § 67 Nr. 2 d Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften LMU München SoSe 2015 Dr. Mollenhauer Daniel