Uni-Düsseldorf
14. März 2017Vorlesung Arbeitsgemeinschaft zu Verwaltungsrecht
Das Öffentliche Recht umfasst den Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen dem Staat und Privaten regelt. Ferner beinhaltet das Öffentliche Recht sämtliche Rechtsmaterien (Gesetze), die die Organisation und Funktion des Staats betreffen. Der Inhalt des Öffentlichen Rechts wird durch...
Erstelle deinen persönlichen Lernplan
Wir helfen dir, diesen Kurs optimal vorzubereiten — mit einem individuellen Lernplan, Tipps und passenden Ressourcen.
Jetzt Lernplan erstellenDas Öffentliche Recht umfasst den Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen dem Staat und Privaten regelt. Ferner beinhaltet das Öffentliche Recht sämtliche Rechtsmaterien (Gesetze), die die Organisation und Funktion des Staats betreffen. Der Inhalt des Öffentlichen Rechts wird durch die gesellschaftlichen Verhältnisse geprägt und mit ihnen verändert. Rechtsnormen können entscheidenden Einfluss auf die Richtung der gesellschaftlichen Entwicklung nehmen. Dabei ist die Begegnung mit dem Öffentlichen Recht im Alltag vielgestaltig, etwa in tagespolitischen Diskussionen. Für Studierende der Sozialwissenschaften ist die Beschäftigung mit der dieser Materie daher besonders lohnend.
Ziel der Veranstaltungen ist es, Studierende der Sozialwissenschaften zu befähigen, sich rechtlicher Begriffe richtig zu bedienen, rechtliche und rechtspolitische Diskurse (des Öffentlichen Rechts) zu verfolgen und zu bewerten, die verfassungsrechtliche Programmierung des Verwaltungsrechts nachzuvollziehen und ein Verständnis für die rechtliche Interaktion staatlicher und privater Akteure zu entwickeln.
Vorlesung I behandelt maßgeblich das Verfassungsrecht. Sie vermittelt die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die juristische Arbeitsweise im Öffentlichen Recht: Grundrechte, Staatsaufbau und Verfassungsprinzipien wie etwa das Demokratie- oder das Rechtsstaatsprinzip. Sie alle prägen das gesellschaftliche Zusammenleben und beeinflussen politische Entwicklungen.
Vorlesung II beschäftigt sich mit dem Verwaltungsrecht. Die Veranstaltung baut dabei auf den in Vorlesung I erarbeiteten verfassungsrechtlichen Grundlagen auf und vermittelt die juristische Methodik in der Fallbearbeitung. Im Rahmen einer begleitenden Arbeitsgemeinschaft wird dabei anhand praktischer Beispiele die juristische Arbeitsweise, insb. der Umgang mit Rechtsnormen, vermittelt, ohne dabei die verfassungsrechtlichen Grundlagen außer Acht zu lassen.
Sozialw.Ges.Str. dem.Reg. (MA, PO 2013)
Das Modul erstreckt sich über zwei Semester und ist in jeweils eine Vorlesung im Sommer- bzw. Wintersemester sowie eine Arbeitsgemeinschaft, die ebenfalls im Wintersemester stattfindet, gegliedert. Für den Erwerb des Zertifikats ist die Ablegung einer Leistungsprüfung am Ende des Wintersemesters erforderlich. Die Leistungsprüfung besteht aus einer Klausur über beide Vorlesungsteile. Inklusive der Leistungsprüfung umfasst das Zusatzmodul insgesamt 10 CP (2 CP für jede Lehrveranstaltung, 4 CP für die Leistungsprüfung).
Bei erfolgreicher Teilnahme an der Gesamtveranstaltung können Sie ein Zertifikat erhalten.
Universität Düsseldorf
WiSe 2015/16
Sokolov Ewgenij