Zurück zum Vorlesungsverzeichnis
Uni-Kassel
14. März 2017

Vorlesung Grundsicherungsrecht Wahlpflichtvorlesung

Seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2005 ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) die Grundsicherung für Arbeitsuchende oder kurz Hartz IV ein ausgesprochen kontrovers diskutiertes Regelwerk. Betroffen sind üblicherweise Menschen, die zwar in der Lage sind, eine Erwerbstätigkeit auszuüben...

Erstelle deinen persönlichen Lernplan

Wir helfen dir, diesen Kurs optimal vorzubereiten — mit einem individuellen Lernplan, Tipps und passenden Ressourcen.

Jetzt Lernplan erstellen
Seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2005 ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) die Grundsicherung für Arbeitsuchende oder kurz Hartz IV ein ausgesprochen kontrovers diskutiertes Regelwerk. Betroffen sind üblicherweise Menschen, die zwar in der Lage sind, eine Erwerbstätigkeit auszuüben und damit ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu bestreiten, die aber entweder noch nie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und/oder langzeitarbeitslos sind. Diesen Menschen werden mit dem SGB II zum einen Leistungen zur (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt gewährt, zum anderen Hilfen zum Lebensunterhalt in Gestalt von Geld-, seltener auch Sachleistungen (das Arbeitslosengeld II, darüber hinausgehende Einmalleistungen und das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket), die das menschenwürdige Existenzminimum abdecken sollen. Obgleich sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Bundessozialgericht dem SGB II bescheinigt haben, mit seinen Leistungen das Existenzminimum nicht zu unterschreiten, besteht diesbezüglich noch immer ein hohes Maß an Unzufriedenheit auf Seiten der Betroffenen. Der Streit bricht offen aus, wenn es etwa um die Sanktionen geht, die bis hin zu einem vollständigen Entfallen des Arbeitslosengeldes II führen können. Die große Unzufriedenheit wird vor allem sichtbar, wenn man die Menge an Klagen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende betrachtet; im Jahr 2013 machten die Neuzugänge in Angelegenheiten nach dem SGB II bei den Sozialgerichten rund 38% aller Neuzugänge bei den Sozialgerichten aus. Um einen Einblick in die sozialgerichtliche Praxis zu vermitteln, ist unter dem Vorbehalt eines in den zeitlichen Rahmen der Veranstaltung fallenden Verhandlungstermins ein Besuch beim Bundessozialgericht geplant. Ziel der Vorlesung soll es sein, den Studierenden einen rechtlichen Überblick über die Vorgaben des SGB II zu verschaffen und diese in den Kontext des Sozialrechts im Gesamten zu setzen. Das schließt auch die gesellschaftspolitischen Diskussionen um den Umgang mit der Lebenslage Arbeitslosigkeit ein. In der Wahlpflichtvorlesung können nach Absprache auch Studien- und Prüfungsleistungen aus Modul 3 (alte PO) erbracht werden. Ausgeschlossen ist dann allerdings die Erbringung von Prüfungsleistungen im Modul 7 (alte PO). FB 01 Humanwissenschaften Die Studienleistung wird in Form einer Klausur am Ende des Semesters erbracht. Uni Kassel WiSe 2015/16 Soziale Arbeit Jun.-Prof. Dr. Banafsche Minou Jun