Uni-Düsseldorf
14. März 2017Vorlesung Öffentliches Recht III Grundrechte Allg und Bes Teil
Das Grundgesetz hat die Grundrechte bewusst an den Anfang gestellt, um ihre überragende Bedeutung für das staatliche Leben zu unterstreichen. Die hier niedergelegten Grundrechte sind keine bloßen Programmsätze, sondern binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung als unmittelbar geltendes Recht. Über...
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Jetzt Lernplan erstellenDas Grundgesetz hat die Grundrechte bewusst an den Anfang gestellt, um ihre überragende Bedeutung für das staatliche Leben zu unterstreichen. Die hier niedergelegten Grundrechte sind keine bloßen Programmsätze, sondern binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung als unmittelbar geltendes Recht. Über die Ausstrahlungswirkung beeinflussen sie die gesamte Rechtsordnung. Die Grundrechte zählen also zu den wichtigsten Teilen der Rechtsordnung. In der Vorlesung werden die allgemeinen Grundrechtslehren erläutert und Dogmatik und Rechtssprechung zu den einzelnen Grundrechten dargestellt.
LiteraturWird in der Veranstaltung bekannt gegeben.
Bemerkung
mit Arbeitsgemeinschaft (2stündig)
Zu dieser Vorlesung wird eine Zwischenprüfungsklausur angeboten, die am Ende des Semesters stattfinden wird. Die Termine für die Zwischenprüfungsklausur und eine Besprechung der Klausur werden noch bekannt gegeben.
BITTE BEACHTEN: Zwischen dem 01.09. und 18.09.2015 findet die Anmeldung für das Studium Universale statt. Erst im Anschluss, ab dem 19.09.2015, ist eine Belegung durch Studierende der Juristischen Fakultät mit direkter Zulassung möglich.
Hinweise für Studierende im Rahmen des Studium Universale: In dieser Veranstaltung sind 10 Plätze verfügbar. Diese werden nach Ablauf der Belegungsfrist ausschließlich durch das Zentrum Studium Universale vergeben. Sie haben einen Platz erhalten, wenn sich Ihr Status von -AN- in -ZU- ändert. Bitte sehen Sie von Anfragen zur Platzvergabe an den Dozenten oder die Juristische Fakultät ab.
Soweit zugelassen, können Sie 2 Credit Points erwerben, wenn Sie zwei Stundenprotokolle anfertigen, davon eines zum allgemeinen Teil und eines zum besonderern Teil der Vorlesung. Für die bloße Teilnahme werden keine CP vergeben.
Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.
Bemerkung
mit Arbeitsgemeinschaft (2stündig)
Zu dieser Vorlesung wird eine Zwischenprüfungsklausur angeboten, die am Ende des Semesters stattfinden wird. Die Termine für die Zwischenprüfungsklausur und eine Besprechung der Klausur werden noch bekannt gegeben.
BITTE BEACHTEN: Zwischen dem 01.09. und 18.09.2015 findet die Anmeldung für das Studium Universale statt. Erst im Anschluss, ab dem 19.09.2015, ist eine Belegung durch Studierende der Juristischen Fakultät mit direkter Zulassung möglich.
Hinweise für Studierende im Rahmen des Studium Universale: In dieser Veranstaltung sind 10 Plätze verfügbar. Diese werden nach Ablauf der Belegungsfrist ausschließlich durch das Zentrum Studium Universale vergeben. Sie haben einen Platz erhalten, wenn sich Ihr Status von -AN- in -ZU- ändert. Bitte sehen Sie von Anfragen zur Platzvergabe an den Dozenten oder die Juristische Fakultät ab.
Soweit zugelassen, können Sie 2 Credit Points erwerben, wenn Sie zwei Stundenprotokolle anfertigen, davon eines zum allgemeinen Teil und eines zum besonderern Teil der Vorlesung. Für die bloße Teilnahme werden keine CP vergeben.
VoraussetzungenÖffentliches Recht I.
Rechtswissenschaft (AA, PO 2008)
Universität Düsseldorf
WiSe 2015/16
Univ.-Prof. Dr.
Morlok Martin