Uni-Hannover
14. März 2017Zwei für Eins Gelingende Zusammenarbeit von Lehrkräften und Sozialarbeiter innen in der Schulsozialarbeit Praxisorientiertes Kooperationsseminar der Fakultät V HSH und dem Institut für Berufspädagogik und Erwachsenenbildung LUH
Lernorte sind nicht allein bloße Orte des Lehrens und Lernens, insbesondere wenn sie eben diesen ‚Zweck‘ erfüllen sollen. Sie sind auch Lebensorte. Das trifft sowohl für eine allgemeinbildende als auch für eine berufsbildende Schule (BBS) zu. Die bundesdeutsche Ausrichtung auf...
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Jetzt Lernplan erstellenLernorte sind nicht allein bloße Orte des Lehrens und Lernens, insbesondere wenn sie eben diesen ‚Zweck‘ erfüllen sollen. Sie sind auch Lebensorte. Das trifft sowohl für eine allgemeinbildende als auch für eine berufsbildende Schule (BBS) zu. Die bundesdeutsche Ausrichtung auf eine duale berufliche Ausbildung (neben der marginalisierten Möglichkeit einer rein schulischen) bringt Besonderheiten mit sich. U.a. einen im Wirtschaftsleben verankerten Ausbildungsbetrieb als gleichberechtigten Ausbildungspartner. Beide Lernorte erfüllen in einem Spannungsfeld einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Dennoch ist es vornehmlich die Aufgabe der Schule berufliche und allgemeine Lerninhalte, unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung, ggf. von Berufsfeldern, Fachbildungen, -qualifikationen und –kompetenzen, zu vermitteln. Der pädagogische Auftrag der Berufsschule beinhaltet heute jedoch mehr. Dezidiert sollen die jungen Erwachsenen handlungsorientiert zur -Erfüllung- gestellter Aufgaben in Beruf, Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer, politischer und ökologischer -Verantwortung- in -Kernproblemen- der Gegenwart befähigt werden. Zum Gelingen dessen ist die BBS angehalten, ein differenziertes und flexibles Lehrangebot zu gewährleisten, um unterschiedliche Fähigkeiten und Begabungen zu fördern, sowie dynamischen Erfordernissen und ökonomischen Ansprüchen der markwirtschaftlich ausgerichteten Arbeitswelt optimiert zu entsprechen. Soweit möglich, sollen dabei überdies Menschen mit Behinderung, vermeintlichen Lernbeeinträchtigungen und (sozialer) Benachteiligung umfassend sozial unterstützt und beruflich gefördert werden. Die auferlegte Fürsorgepflicht der BBS bezieht zudem das Sozialverhalten der Schüler_innen mit ein, sofern dieses sich auf den geregelten Schulalltag auswirkt. Gemeint sind bspw. damit jegliche -Störungen- des Schulbetriebs, Schulvermeidung, Selbst- und Fremdgefährdung, Mobbing und Gewaltausübungen. Der vormalige Regelauftrag einer BBS hat sich somit erheblich erweitert. Handlungsbedarfe müssen jedoch auch entdeckt, analysiert, definiert und bearbeitet werden. Oft ist unverzügliche Intervention gefragt, dann wieder prozessorientierte Beratung, mal ein individuelles Setting, mal ein gruppenbasiertes. Es gilt also weit- und tiefgreifende Aufgaben zu erfüllen. Mit diesen können und werden Lehrende aber nicht alleine gelassen. Ihnen steht heute innerhalb der Institution Schule i.d.R. potentiell die Schulsozialarbeit als zusätzliche pädagogische Ressource zur Seite. Im Idealfall ist es deren Auftrag eine Implementierung von Ansätzen, Handlungsformen und Zielsetzungen der Jugendhilfe im Sozialraum und Lern-/Lebensort Schule zu verwirklichen. Mit der Schulsozialarbeit wird damit ein ergänzender Komplex von Aktivitäten, Methoden, Handlungsansätzen, Förderplänen usw. in die schulische Institution eingebracht. Zugleich lässt sich nicht jegliche Verantwortung wegdelegieren und die ‚Lehrkräfte‘ bleiben in der sozialen und politischen Verantwortung. Die praktische Realität scheitert auch daher häufig an gegenseitigem Unverständnis wie auch Unkenntnis über die verschiedenen Beruflichkeiten. Wenn Berufsschullehrende auf Vertreter_innern der Schulsozialarbeit treffen, begegnen sich zwei Professionen, die oftmals einander allzu fremd sind. Inhalte, Perspektiven, Duktus, Ansätze usw. scheinen häufig aus verschieden Welten zu kommen. Die Herausforderungen der anderen Seite bleiben nicht selten nebulös, werden nicht erkannt oder verkannt, oftmals nicht wertgeschätzt und womöglich blockiert. Aufgrund solcher ‚Reibungen‘ geht dann eine produktive, sich unterstützende pädagogische Kooperation oder gar eine 'fließende' Zusammenarbeit verloren. Ein förderliches gemeinsames Wirken gelingt nicht. Solch Missstand will dieses Kooperationsseminar von LUH und HsH etwas entgegen stellen. Angehende Lehrende und Schulsozialarbeiter_innen sollen sich aufklärend und inspirierend begegnen und die ‚fremde‘ Welt der 'anderen' Profession kennenlernen wie auch die Perspektiven ihrer Vertreter_innen.
Die Literatur wird zu Beginn des Seminars bekannt gegeben und bei Stud.IP eingestellt.
Sozial-/Sonderpädagogik, Bachelor Tech. Edu.
Das Seminar ist in vier Blöcken à zwei Tage angelegt, wobei die ersten beiden Blöcke in den Räumen des IfBE stattfinden werden und die beiden weiteren in denen der Fakultät V der HsH.
Bitte melden Sie sich bei Interesse zu Semesterbeginn über Stud.IP für die Veranstaltung an. Die Anmeldung sollte in der ersten Veranstaltung unbedingt durch persönliche Anwesenheit bestätigt werden oder ein Fehlen zumindest entschuldigt sein.
Im Seminar ist eine aktive Mitarbeit und Diskussion aller zum Gelingen erwünscht
Universität Hannover
SoSe 2016
Dipl. Sozialwiss.
Steckert Ralf Dipl Sozialwiss