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Studium
11. Dezember 2006 Aktualisiert am 25. Juni 2026

Bedingung und Befristung – die Unterschiede

Bedingung und Befristung – die Unterschiede

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Bedingung und Befristung – die Unterschiede

Bedingung und Befristung – Unterschiede.

Es hat sich herausgestellt, dass es in der Übung Probleme mit der Bedingung und der Befristung aufgetreten sind. Erstmal ist es sinnvoll zu wissen was eigentlich die beiden Begriffe bedeuten.
Die Definitionen:

- eine Bedingung - ist ein ungewisses Ereignis. Warum ungewisses? Weil es nicht immer sicher sein kann, dass der Schuldner z.B. die letzte Rate zahlen wird. In meisten Fällen wird beim Ratenkauf der Eigentumsvorbehalt vereinbart. Dann wird das Eigentum erst auf den Käufer übergehen wenn er die Letzte Rate gezahlt hat. Und das wiederum hängt von seiner wirtschaftlichen Situation, seiner Liquidität ab. Das ist die so genannte aufschiebende Bedingung. Diese ist im §158 BGB geregelt. Und sicher ist sie nie, weil er ja eben immer Pleite gehen kann.
- Befristung ist dagegen immer ein sicheres und gewisses Ereignis. Warum? Weil die Befristung immer nach dem Kalender bestimmt wird. Und dass das z.B. die nächsten Weihnachten am 24 Dezember statt finden ist 100% sicher. Die Befristung ist im § 163 geregelt und findet Anwendung auch im Zusammenhang mit der auflösenden und aufschiebenden Bedingung.


Ein Wort entscheidet: ungewiss oder gewiss

Bedingung und Befristung werden gern verwechselt, dabei trennt sie ein einziges Merkmal:

  • Bedingung (§ 158 BGB) – knüpft an ein ungewisses Ereignis an (es kann eintreten, etwa die letzte Ratenzahlung).
  • Befristung (§ 163 BGB) – knüpft an ein gewisses Ereignis an, das sicher kommt (etwa ein Kalenderdatum).

Merksatz: ungewiss = Bedingung, gewiss = Befristung. Wer eine Abgrenzung auf ihren entscheidenden Kern herunterbricht und sich dafür einen kurzen Merksatz baut, verwechselt sie in der Klausur nicht mehr.