Warum ist ein Auftrag gem. § 662 BGB ein unvollkommen zweiseitiger Vertrag?
Auftrag - unvollkommen zweiseitiger Vertrag.
Auftrag - unvollkommen zweiseitiger Vertrag.
Warum sollte man beim Auftrag auf den § 670 BGB achten?
Der Clou in diesem Punkt liegt wiederum daran, dass Auftrag - ein unvollkommen zweiseitiger Vertrag ist. Warum ? "“ naja, dass das nur eine Seite verpflichtet wird "“ ist hier klar. Der F verpflichtet sich hier das Bild zu kaufen. Bis jetzt wird also nur eine Seite verpflichtet "“ also einseitiger Vertrag. Aber § 670 "“ liefert die Antwort darauf "“ warum zweiseitig "“ angenommen hätte der F Aufwendungen getätigt, dann wäre der K verpflichtet diese Aufwendungen zu ersetzen. Deshalb ist Auftrag ein unvollkommen zweiseitiger Vertrag. Unvollkommen .- weil nur in dem Falle das F die Aufwendungen getätigt haben müsste, ist das nicht der Fall "“ dann bleibt nur bei Einseitigkeit.