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Studium
19. Oktober 2006 Aktualisiert am 25. Juni 2026

Europarecht – Grundlagen.

Allgemeine Informationen Über EU, Einführung in Europarecht.

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Allgemeine Informationen Über EU, Einführung in Europarecht.

Europäische Gemeinschaft – EG ist eine internationale Organisation.
Entstehungsprozess:
I. Montanunion – auch EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl genannt. Gegründet in 1952 auf 50 Jahre bis 31.12.2002.
II. Euratom – 1957, (1958 in Kraft getreten)
III. EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – 1957, (1958 in Kraft getreten)

Europäische Union hat völkerrechtlich gesehen keine Rechtspersönlichkeit. Europäische Gemeinschaft dagegen ja.

Erweiterung der EU
Europäische Union besteht aktuell (10.2006) aus 25 Mitglieder.
1951 – Gründungsmitglieder: Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Belgien, Niederlande.
Später sind folgende Länder der EU beigetreten:
1973 – England, Irland, Dänemark,
1981 – Griechenland
1985 – Grönland ist ausgetreten,
1986 – Spanien, Portugal
1990 – Nach der Wiedervereinigung Deutschlands am 03.10.1990 sind die Länder des ehemaligen DDR-Territoriums beigetreten.
1995 – Schweden, Finnland, Österreich,
2004. (01.Mai) – Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta, Zypern.
2007 – es steht fest, dass am 01.Januar 2007 Rumänien und Bulgarien der EU beitreten werden.

Organe der EU: (Gem. Art: 7 EGVertrag)

- Europäische Kommission – besitzt ausschließliches Initiativrecht.
- Rat der Europäischen Union – Gesetzgebung, Haushaltsentscheidungen
- Europäisches Parlament – Kontrolle der Kommission
- Europäischer Gerichtshof. (EUGH) – überwacht die Auslegung des europäischen Rechts. Beamtenklagen gegen EG, Schadensersatzklagen, Organstreitigkeiten.
- Europäischer Rechnungshof – die Rechnungsprüfung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben der Union, Kontrolle der Haushaltsführung im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit.

Rechtsquellen:
- primäres Gemeinschaftsrecht, (Verträge)
- sekundäres Gemeinschaftsrecht (der Rest) -Verordnungen, Richtlinien,


EU-Grundlagen – mit einem wichtigen Update

Diese Übersicht ist eine schöne Lernzusammenfassung aus dem Jahr 2006 – einiges hat sich seither aber grundlegend geändert, und gerade das ist lehrreich:

  • Seit dem Vertrag von Lissabon (2009) besitzt die Europäische Union eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten – die alte Unterscheidung EG/EU gibt es so nicht mehr.
  • Die EU hat heute 27 Mitgliedstaaten: Rumänien und Bulgarien kamen 2007 dazu, Kroatien 2013, und das Vereinigte Königreich trat 2020 wieder aus („Brexit").

Für Lernende ist genau das die wichtigste Lektion: Bei aktuellen Themen lohnt sich der Blick aufs Datum. Wer die Grundlagen einmal verstanden hat, kann neue Entwicklungen mühelos einordnen.