Europarecht – Grundlagen.
Allgemeine Informationen Über EU, Einführung in Europarecht.
Allgemeine Informationen Über EU, Einführung in Europarecht.
Europäische Gemeinschaft "“ EG ist eine internationale Organisation.
Entstehungsprozess:
I. Montanunion "“ auch EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl genannt. Gegründet in 1952 auf 50 Jahre bis 31.12.2002.
II. Euratom "“ 1957, (1958 in Kraft getreten)
III. EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft "“ 1957, (1958 in Kraft getreten)
Europäische Union hat völkerrechtlich gesehen keine Rechtspersönlichkeit. Europäische Gemeinschaft dagegen ja.
Erweiterung der EU
Europäische Union besteht aktuell (10.2006) aus 25 Mitglieder.
1951 "“ Gründungsmitglieder: Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Belgien, Niederlande.
Später sind folgende Länder der EU beigetreten:
1973 "“ England, Irlnad, Dänemark,
1981 "“ Griechenland
1985 "“ Grönland ist ausgetreten,
1986 "“ Spanien, Portugal
1990 "“ Na der Wiedervereinigung Deutschlands am 03.10.1990 sind die Länder des ehemaligen DDR-Territoriums beigetreten.
1995 "“ Schweden, Finnland, Österreich,
2004. (01.Mai) "“ Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta, Zypern.
2007 "“ es steht fest, dass am 01.Januar 2007 Rumänien und Bulgarien der Eu beitreten werden.
Organe der EU: (Gem. Art: 7 EGVertrag)
- Europäische Kommission "“ besitzt ausschließliches Initiativrecht.
- Rat der Europäischen Union "“ Gesetzgebung, Haushaltsentscheidungen
- Europäisches Parlament "“ Kontrolle der Kommission
- Europäischer Gerichtshof. (EUGH) "“ überwacht die Auslegung des europäischen Rechts. Beamtenklagen gegen EG, Schadensersatzklagen, Organstreitigkeiten.
- Europäischer Rechnungshof "“ die Rechnungsprüfung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben der Union, Kontrolle der Haushaltsführung im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit.
Rechtsquellen:
- primäres Gemeinschaftsrecht, (Verträge)
- sekundäres Gemeinschaftsrecht (der Rest) -Verordnungen, Richtlinien,